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Beitragsordnung

1. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

Nach Punkt 3.6.1 der Satzung ist ein Mitglied zur Zahlung eines Beitrages verpflichtet. Grundlage für die Beitragsbemessung ist neben dem Mitgliedsstatus die berufliche Position und die aktuelle Vergütungssituation. Über Änderungen, die die Bemessungsgrundlage für Beiträge beeinflussen, hat das Mitglied die Geschäftsstelle der VC zu informieren. Der Beitrag wird für den auf das Datum der Inkraftsetzung der Änderung folgenden Monat angepasst.

 

2. BEITRÄGE

Ordentliche Mitglieder

2.1 Ordentliche Mitglieder nach Punkt 3.1.1 der Satzung entrichten ab dem Zeitpunkt der Aufnahme einen monatlichen Betrag in Höhe von einem Prozent (1%) der monatlichen Bruttosumme der Gesamtvergütung (ohne Kinderzulage, Funktionszulage und Mehrflugstunden). Die Beiträge werden in Stufen zu EUR 5,- kaufmännisch gerundet. Grundlage für die Beitragsbemessung des Folgejahres (Kalenderjahr) ist das Septembergehalt des laufenden Jahres, gegebenenfalls (nur auf Antrag) reduziert um Kapitaldienstleistungen für Ausbildungsdarlehen. Beides ist nachzuweisen. Die Beitragsbemessung für Mitglieder, deren Jahresgehalt in 12 Monatsgehältern ausgezahlt wird, beträgt 12/13 des Septembergehalts. Für alle im 4. Quartal eines Jahres eingetretenen Mitglieder findet eine Neufestsetzung des Beitrages erstmals im auf das Eintrittsjahrfolgende Mitgliedsjahr statt.

Außerordentliche Mitglieder

2.2 Außerordentliche Mitglieder nach Punkt 3.1.2 / I.Satz der Satzung entrichten einen monatlichen Beitrag von EUR 3,-.
Außerordentliche Mitglieder nach Punkt 3.1.2 / 2. Satz der Satzung entrichten einen monatlichen Beitrag von EUR 5,-.
Außerordentliche Mitglieder nach Punkt 3.1.2, die stellenlos sind und Arbeitslosenhilfe beziehen, entrichten einen Monatsbeitrag von EUR 1,-.

Fördernde Mitglieder

2.3 Fördernde Mitglieder nach Punkt 3.1.3 der Satzung entrichten einen monatlichen Beitrag in Höhe von EUR EUR 15,-,

Ehrenmitglieder

2.4 Ehrenmitglieder nach Punkt 3.1.4 der Satzung entrichten keine Beiträge (Pkt. 3.6.2 der Satzung).

2.5 Ordentliche Mitglieder, deren Mitgliedschaft nach Punkt 3.5 der Satzung ruht, entrichten keine Beiträge.

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Postgiroamt Frankfurt, Konto-Nr. 310321 -606, BLZ 500 100 60

gültig ab 30.04.2008
(laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. April 2008)