Dienstag, 28 Oktober 2014

Tarifeinheit - Ministerin Nahles wirft Verfassungstreue und Grundverständnis der Gewaltenteilung über Bord

- Das vorgestellte Gesetz zu einer erzwungenen Tarifeinheit ist ein Eingriff in das Streikrecht und damit verfassungswidrig   - Mit dem Gesetzentwurf sollen die Arbeitsgerichte als Erfüllungsgehilfen der Bundespolitik dienen   - DGB kann bei der Einführung einer Zweiklassengesellschaft der Arbeitnehmervertreter nicht tatenlos zusehen

Mit den Worten von Arbeitsministerin Nahles zu dem geplanten Gesetz einer staatlich erzwungenen Tarifeinheit hat die Große Koalition heute bestätigt, dass sie kleinen Gewerkschaften durch einen Verfassungsbruch mit Ansage durch die Hintertür essentielle und vom Grundgesetz geschützte Rechte absprechen will.

Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit erklärt dazu: „Die Ministerin weiß durch zahlreiche interne wie externe Gutachten und Expertenmeinungen sehr genau, dass ein direkter Eingriff ins Streikrecht verfassungsrechtlich auf keinen Fall möglich ist. Den Arbeitgebern geht es doch nicht um mehr Solidarität der Arbeitnehmer, sondern schlicht um das Brechen der Macht von kleineren Gewerkschaften. Da dieser Spagat rechtlich nicht möglich ist, hat Frau Nahles in ihrem Ministerium ein Gesetz erarbeiten lassen, welches das eigentliche Ziel nicht regelt, sondern bewusst eine Form von Rechtsunsicherheit erzeugt. Die Gewerkschaften sollen so handlungsunfähig gemacht werden. Den Eingriff in das Streikrecht verlagert sie somit zu den Arbeitsgerichten. Die Judikative soll so zum Handlanger und Erfüllungsgehilfen für die Aushebelung gewerkschaftlicher Rechte werden.

Es ist schon eine bemerkenswerte Rechtsauffassung einer gewerkschaftsnahen SPD Ministerin, unverhohlen dafür zu kämpfen, eine Zweiklassengesellschaft der Arbeitnehmervertreter einzuführen. Unbeschädigt sollen durch das Gesetz zunächst die im DGB zusammengeschlossenen Großgewerkschaften bleiben. Das eigentliche Problem: Die Differenzierung der Arbeitsbedingungen und die dadurch unzureichende Vertretung einzelner Arbeitnehmergruppen werden in den Großgewerkschaften nicht gelöst.

Stattdessen werden durch das Gesetz nun auch solche Gewerkschaften, die sich im Sinne Ihrer Mitglieder entschieden haben, sich aktiv gegen die vielerorts kampflos hingenommene Abwärtsspirale von Lohn- und Sozialstandards zu stellen, geschwächt.

Wer sich noch gegen das zunehmende Tarifdiktat der Arbeitgeber zu wehren weiß, soll nun von der Politik seiner Grundrechte beraubt werden.

Während die Ministerin in einem Interview mit der FAZ angibt, dass es das oberste Ziel des Gesetzentwurfs sei, die Tarifautonomie zu stärken, tut sie tatsächlich das Gegenteil. Dies ist ein klarer Fall von links blinken und rechts abbiegen. Nicht verwunderlich, dass Frau Nahles die Arbeitgeber in dieser Sache sicher auf dem Beifahrersitz weiß, aber schwer verständlich, dass der DGB diese Spritztour immer noch auf dem Rücksitz mitmacht, statt die Notbremse zu ziehen. Eins sollte auch den Großgewerkschaften im DGB klar sein: Es wird nicht lange dauern bis auch vermeintliche Großgewerkschaften in Folge einer politisch erzwungenen Tarifeinheit Einschränkungen ihres Streikrechts feststellen müssen. Hier sollte der DGB Vorsitzende Hoffmann aussteigen, denn spätestens vor dem Verfassungsgericht wird die Ministerin Schiffbruch erleiden.“

Die Vereinigung Cockpit bereitet sich derzeit schon gemeinsamem mit der Kanzlei des ehemaligen Bundesinnenministers Gerhart Baum, Baum, Reiter und Collegen, auf eine verfassungsrechtliche Klärung vor.

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Für Rückfragen:
Jörg Handwerg, Vorstand Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher, Tel. 0176 / 16 959 000, VC-Pressestelle, Tel. 069 / 69 59 76 102

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Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 9.500 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.

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