Anerkennung von Lizenzen

Grundsätzlich gelten von EASA Mitgliedsstaaten ausgestellte Lizenzen in allen EASA Mitgliedsstaaten.

Allerdings zeigt die Erfahrung das Operator / Airlines die national kontrollierte Lizenz ihres Heimatlandes fordern, ausserdem muss in der Regel auch ein gültiges Medizinisches Tauglichkeitszeugniss des jeweiligen Landes vorliegen.
Medical & Lizenz müssen im gleichen Mitgliedsstaat ausgestellt sein. Was es im jeweiligen Einzelfall sehr komplex machen kann.

Ein entsprechender Antrag ( SOLI, State of License Issue ) auf Wechsel’ der Zuständigkeit der Lizenzausstellenden Behörde zum LBA, kann auf der home page des LBA’s gefunden werden.

Eine Anerkennung ausländischer, nicht von EASA-Mitgliedstaaten (sog. Drittstaaten) ausgestellter kommerzieller Lizenzen kann unter Umständen aufgrund bilateraler Abkommen erfolgen.

Eine Anerkennung ausländischer, nicht von EASA-Mitgliedstaaten (sog. Drittstaaten) ausgestellter kommerzieller Lizenzen kann unter Umständen aufgrund bilateraler Abkommen erfolgen.

Selbst bei einer Anerkennung ist es oft dennoch schwierig, ohne eine EASA-Lizenz im EASA-Raum tätig zu werden. Hierzu bedarf es in den meisten Fällen trotzdem einer Ausstellung einer EASA-Lizenz, weil ansonsten alle lizenzrechtlichen Themen (wie z.B. Eintrag eines TR oder Checkflüge) mit der jeweils zuständigen nationalen Behörde unter Anwendung der jeweils nationalen Regeln abzuwickeln wären.

Eine simple Umschreibung von kommerziellen Lizenzen gibt es somit in der Regel nicht.

Um eine EASA-Lizenz zu erwerben, ist eine Ausbildung und eine Prüfung zu absolvieren. Inwiefern Ausbildungs- und/oder Prüfungserleichterungen gewährt werden können, ist von der zuständigen Flugschule (i.d.R. unter anderem nach einer Kompetenzfeststellung durch die Flugschule) mit dem LBA abzustimmen.

Grundsätzlich müssen entsprechende Anfragen bei dem national zuständigen Amt gestellt werden. In Deutschland ist das für u.a. Genehmigungen und Lizenzfragen zuständige Luftfahrt Bundesamt (folgend LBA) mit Sitz in Braunschweig über die E-Mail Adresse aircrew@lba.de zu erreichen.

Weitere Informationen sowie wichtige Telefonnummern und Sprechzeiten sind der Internetpräsenz zu entnehmen. Zur Website des LBA

Einen nicht abschließenden Überblick über den gesetzlichen Rahmen kann über den folgenden Link aufgerufen werden. Hinsichtlich der Voraussetzungen für nicht europäische Lizenzangelegenheiten/ -anerkennungen bieten Seiten 211/ 212 einen geeigneten Überblick. Zur EU Verordnung