Aufnahmeantrag

Persönliche Daten
Kontakt
Beschäftigung
Kontoverbindung

Der Mitgliedsbeitrag wird zum 20. eines jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag.

Sonstiges

Spezialisten gesucht! Die VC ist das, was wir alle aus ihr machen. Aus diesem Grund suchen wir nach Spezialisten in unserem Verband. Mehr als 200 Kolleginnen und Kollegen engagieren sich bereits mit ihrem Wissen und ihrer Zeit in den verschiedenen Arbeitsgruppen und Tarifkommissionen für unseren Verband. Die Bandbreite des Wissens in unserem Verband ist, wie wir immer wieder feststellen, riesig: von Kollegen, die fließend Mandarin sprechen, bis hin zu promovierten Ärzten und Wirtschaftswissenschaftlern. Wenn auch Sie sich in die "Skills-Database" der VC aufnehmen lassen möchten, um im Bedarfsfall kontaktiert zu werden, beschreiben Sie bitte Ihr Spezialwissen.

Beitritt erklären

Hinweis zum Datenschutz: Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von der Vereinigung Cockpit ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.

Auszug aus der Beitragsordnung vom 17.11.2020: Ordentliche Mitglieder entrichten einen auf volle Euro abgerundeten Beitrag i.H.v. 0,9 Prozent ihres Gesamtbruttoentgelts gem. Entgeltgeltbescheinigungsverordnung vom 1. Juli 2013. Der zu leistende Beitrag wird jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres rückwirkend festgelegt. Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, bis spätestens Ende Januar jedes Kalenderjahres das Gesamtbruttoentgelt des abgelaufenen Kalenderjahres nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel mithilfe der kumulierten Beträge der Dezember-Gehaltsabrechnung. Etwaige variable Gehaltsbestandteile, die erst im Januar des Folgejahres abgerechnet werden, fließen nicht in die Berechnung des Gesamtbruttoentgelts mit ein. Die monatlich zu erhebenden, individuellen Abschlagszahlungen betragen grundsätzlich ein Zwölftel des zuletzt ermittelten Jahresbeitrags.

Einverständnis zur Kontaktaufnahme

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur Vereinigung Cockpit e.V.
Unterschreiben Sie, indem Sie mit dem Finger oder der Maus (bei gedrückter Taste) in diesem Feld Ihre Unterschrift leisten.