Liebe Mitglieder,

es wird Zeit, dass sich in Sachen nachhaltiger Luftfahrt etwas bewegt. Auch wenn die Thematik momentan von der Corona-Krise und Arbeitsplatz-Sorgen überschattet wird: Wir müssen beim Klimaschutz in der Fliegerei endlich Fortschritte machen!


Aufgrund der Tragweite und der Komplexität der damit zusammenhängenden Prozesse kann dies allerdings nur gelingen, wenn auf EU-Ebene und auch international einheitlich die Dinge vorangebracht werden.


Die VC hat sich deshalb der Forderung einer Koalition aus europäischen Luftfahrt- und Umweltorganisationen angeschlossen und unterstützt die Einführung nachhaltiger Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels = SAFs) als skalierbare, langfristig tragfähige Lösung zur Dekarbonisierung der europäischen Luftfahrt. Wir fordern damit, dass sie EU bei Herstellung und Nutzung von SAFs eine Vorreiterrolle einnehmen soll.


Denn Europa muss nicht nur klimapolitisch schnell vorankommen, sondern wir wollen auch unsere Branche langfristig fit für den technologischen Wandel machen. Nur so können wir unsere Jobs in der Zukunft sichern!

Maria-Pascaline Murtha
Vorständin Internationales
© BMVI

AIRPROX im unteren Luftraum: VC leitet neue Arbeitsgruppe im BMVI

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zwei neue Arbeitsgruppen gegründet, die sich mit dem Thema AIRPROX beschäftigen. An der Initiative haben sich neben der VC auch Fluggesellschaften, Verbände der allgemeinen Luftfahrt sowie die Deutsche Flugsicherung (DFS) beteiligt. 

Die Arbeitsgruppe 1 beschäftigt sich mit der Überarbeitung der Luftraumkriterien. Darunter fallen strukturelle Änderungen, wie z.B. Transponder Mandatory Zones (TMZ), die aus der Perspektive modernen Safety Risk Managements betrachtet werden. Die Arbeitsgruppe 2 "AIRPROX und APEG" soll unter der Leitung von Felix Gottwald, Leiter der VC AG ATS, aktuelle Meldewege analysieren und Empfehlungen für eine einheitliche und standardisierte Bewertung von Meldungen über gefährliche Annäherungen erarbeiten.

Weiter Informationen könnt Ihr in der VC Info nachlesen.
 

VC fordert Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Crews von Malta Air

Die Vereinigung Cockpit (VC) hat die die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesregierung aufgefordert, die Mitarbeiter von Malta Air in Deutschland während der Covid-19-Krise genauso zu behandeln wie ihre Kollegen von anderen Fluggesellschaften.

Im Zuge der Covid-19-Krise hat Malta Air mit der Vereinigung Cockpit Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung der Piloten und Vermeidung des Verlustes von Arbeitsplätzen in Deutschland ausgehandelt. Hierzu gehören Maßnahmen wie signifikante vorübergehende Lohnkürzungen und reduzierte Arbeitszeiten, kombiniert mit Ausgleichszahlungen, die auf der Grundlage des SGB III berechnet werden. Wir erwarten von der Bundesagentur für Arbeit, dass sie für diese in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten und deutsche Steuern sowie deutsche Sozialversicherungsbeiträge zahlen, Kurzarbeitergeld gewährt.

Die Entscheidung der Agentur für Arbeit Köln, den in Deutschland angestellten Crews von Malta Air das Kurzarbeitergeld vorzuenthalten, schafft unnötigerweise weitere Unsicherheit. Während diese Entscheidung Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten vor dem zuständigen Sozialgericht war und ist, ist es das Ziel der VC, die Kurzarbeitsregelungen einschließlich angemessener sozialer Garantien und Kündigungsschutz für ihre Crews mindestens bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen.

Die Pilotinnen und Piloten der Malta Air zahlen in Deutschland volle Steuern und Sozialabgaben. Deshalb haben sie unserer Einschätzung nach auch vollem Anspruch auf Kurzarbeitergeld und alle anderen Sozialleistungen. Sowohl Italien, Frankreich, Portugal, Spanien, Großbritannien als auch Belgien haben die Ryanair Group als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten anerkannt und entsprechende Leistungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit an die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlt.

Die VC hat bei Malta Air durch einen VTV (Vergütungs-Tarifvertrag) insbesondere den Schutz durch das deutsche Arbeitsrecht ausgehandelt. Daher ist es sehr enttäuschend zu sehen, dass das Flugpersonal nun von der Regierung eine Behandlung zweiter Klasse erfährt. Der Staat sollte auf der Seite der in Not geratenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen und nicht gegen deren Interessen handeln.

© NORRIE3699 / Shutterstock

AIRPROX Update

Ein „Aircraft Proximity“, kurz AIRPROX, ist eine Situation, in der sich nach Ansicht der Cockpitcrew oder der Flugsicherung zwei Flugzeuge zu nah gekommen sind. Neben der relativen Position wird auch die Annäherungsgeschwindigkeit berücksichtigt. Die „Air Proximity Evaluation Group“ (APEG) trifft sich regelmäßig, um von Cockpitbesatzungen oder der Flugsicherung als gefährlich empfundene Annäherungen von Flugzeugen zu bewerten.

Einen Überblick über aktuelle Fälle hat Felix Gottwald aus der AG Air Traffic Services für Euch zusammengestellt. Außerdem findet Ihr dort auch die aktuellen Best Practices für den Luftraum Echo sowie die AIRPROX-Hotspotkarte für Deutschland.

Luftraumänderungen 2021

Wie jedes Jahr wird es auch 2021 Anpassungen an den Luftraumstrukturen einiger Flughäfen geben. Dies kann zum einen aufgrund der Änderung von Verfahren notwendig werden, aber auch, wenn Sicherheitsrisiken erkannt wurden. Die Arbeitsgruppe ATS der VC begleitet die Anpassung der Luftraumstruktur intensiv und bringt aktiv Änderungsvorschläge zur Erhöhung der Sicherheit ein. Die Entscheidung fällt schlussendlich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. 

Eine Neuerung in den VFR-Streckenkarten ist die Einführung eines roten Kreuzes, das den Beginn des Endanfluges von IFR-Verfahren kennzeichnet. Da vielen Piloten der allgemeinen Luftfahrt diese Information bisher fehlte, waren sie sich oft nicht bewusst, dass sie anderen Flugzeugen im Anflug hier ein Vorflugrecht zu gewähren hatten.

Die Luftraumänderungen im Einzelnen sowie die dazugehörigen Karten findet Ihr auf der VC Info-Website.

© DFS
© Jacques Tarnero / Shutterstock

SORA: Neue Grundlage für Drohnenbetrieb

Zum Jahreswechsel sind zwei EU-Verordnungen in Kraft getreten, die den Betrieb von Drohnen in Europa unter ein einheitliches Regelwerk stellen. Weil dieser Bereich der Luftfahrt Neuland ist, kann der risikobasierte Ansatz der EASA erstmals von Beginn an umgesetzt werden.

Der Betrieb von Drohnen wird nach den neuen Regularien in drei Kategorien eingeteilt: Die offene, die spezielle und die zertifizierte Kategorie. 

Die Methode der Risikobewertung nennt sich SORA: Specific Operations Risk Assessment. Sie umfasst einen mehrstufigen Prozess, in dem Risiken und Maßnahmen zur Verringerung derselben bewertet werden. Dieser ist Grundlage für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen.

Weitere Informationen zu SORA und den Schnittstellen zur bemannten Luftfahrt findet Ihr in der VC Info.

Airbus Safety First Magazine: Unreliable Airspeed at Take Off

Trotz Präventionsmaßnahmen und dem Walkaround können Starts mit verstopften Air Data Probes vorkommen. Airbus hat zuletzt eine steigende Zahl von unreliable airspeed reports beim T/O bekommen, die auf verstopfte Pitot-Rohre zurückzuführen sind.


Der aktuelle Artikel des Airbus Safety First Magazine verdeutlicht, warum die Airspeed während des gesamten T/O Roll aktiv überwacht werden sollte, um eine Diskrepanz so früh wie möglich zu erkennen und den Start ggf. sicher abzubrechen.

News aus Verbänden, Organisationen und Behörden


ECA


IFALPA

Kostenfreier ½-Tages-Workshop zum Umgang mit der Krise

In diesem praxisorientierten kompakten ½-Tages-Online-Workshop werden individuelle Strategien im Umgang mit der kollektiven Veränderung erarbeitet - beruflich, privat und/oder persönlich in Kleingruppen - interaktiv-individuell-praxisorientiert und diskret. Wir bilden den Rahmen für einen gemeinsamen Dialog.

  • Ein Angebot der VC, einmalig kostenfrei für jedes Mitglied
  • Moderation: emotions2lead, Veranstalter unseres VC-Bildungsurlaubs am Sattelberg
  • Anmeldung: reuter@emotions2lead.com - Die Plätze sind begrenzt, um eine individuelle Arbeit zu ermöglichen, deshalb bitte keine Anmeldung während Bereitschaftsdiensten.

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