es wird Zeit, dass sich in Sachen nachhaltiger Luftfahrt etwas bewegt. Auch wenn die Thematik momentan von der Corona-Krise und Arbeitsplatz-Sorgen überschattet wird: Wir müssen beim Klimaschutz in der Fliegerei endlich Fortschritte machen!
Aufgrund der Tragweite und der Komplexität der damit zusammenhängenden Prozesse kann dies allerdings nur gelingen, wenn auf EU-Ebene und auch international einheitlich die Dinge vorangebracht werden.
Die VC hat sich deshalb der Forderung einer Koalition aus europäischen Luftfahrt- und Umweltorganisationen angeschlossen und unterstützt die Einführung nachhaltiger Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels = SAFs) als skalierbare, langfristig tragfähige Lösung zur Dekarbonisierung der europäischen Luftfahrt. Wir fordern damit, dass sie EU bei Herstellung und Nutzung von SAFs eine Vorreiterrolle einnehmen soll.
Denn Europa muss nicht nur klimapolitisch schnell vorankommen, sondern wir wollen auch unsere Branche langfristig fit für den technologischen Wandel machen. Nur so können wir unsere Jobs in der Zukunft sichern!
AIRPROX im unteren Luftraum: VC leitet neue Arbeitsgruppe im BMVI
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zwei neue Arbeitsgruppen gegründet, die sich mit dem Thema AIRPROX beschäftigen. An der Initiative haben sich neben der VC auch Fluggesellschaften, Verbände der allgemeinen Luftfahrt sowie die Deutsche Flugsicherung (DFS) beteiligt.
Die Arbeitsgruppe 1 beschäftigt sich mit der Überarbeitung der Luftraumkriterien. Darunter fallen strukturelle Änderungen, wie z.B. Transponder Mandatory Zones (TMZ), die aus der Perspektive modernen Safety Risk Managements betrachtet werden. Die Arbeitsgruppe 2 "AIRPROX und APEG" soll unter der Leitung von Felix Gottwald, Leiter der VC AG ATS, aktuelle Meldewege analysieren und Empfehlungen für eine einheitliche und standardisierte Bewertung von Meldungen über gefährliche Annäherungen erarbeiten.
Weiter Informationen könnt Ihr in der VC Info nachlesen.
VC fordert Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Crews von Malta Air
Die Vereinigung Cockpit (VC) hat die die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesregierung aufgefordert, die Mitarbeiter von Malta Air in Deutschland während der Covid-19-Krise genauso zu behandeln wie ihre Kollegen von anderen Fluggesellschaften.
Im Zuge der Covid-19-Krise hat Malta Air mit der Vereinigung Cockpit Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung der Piloten und Vermeidung des Verlustes von Arbeitsplätzen in Deutschland ausgehandelt. Hierzu gehören Maßnahmen wie signifikante vorübergehende Lohnkürzungen und reduzierte Arbeitszeiten, kombiniert mit Ausgleichszahlungen, die auf der Grundlage des SGB III berechnet werden. Wir erwarten von der Bundesagentur für Arbeit, dass sie für diese in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten und deutsche Steuern sowie deutsche Sozialversicherungsbeiträge zahlen, Kurzarbeitergeld gewährt.
Die Entscheidung der Agentur für Arbeit Köln, den in Deutschland angestellten Crews von Malta Air das Kurzarbeitergeld vorzuenthalten, schafft unnötigerweise weitere Unsicherheit. Während diese Entscheidung Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten vor dem zuständigen Sozialgericht war und ist, ist es das Ziel der VC, die Kurzarbeitsregelungen einschließlich angemessener sozialer Garantien und Kündigungsschutz für ihre Crews mindestens bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen.
Die Pilotinnen und Piloten der Malta Air zahlen in Deutschland volle Steuern und Sozialabgaben. Deshalb haben sie unserer Einschätzung nach auch vollem Anspruch auf Kurzarbeitergeld und alle anderen Sozialleistungen. Sowohl Italien, Frankreich, Portugal, Spanien, Großbritannien als auch Belgien haben die Ryanair Group als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten anerkannt und entsprechende Leistungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit an die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlt.
Die VC hat bei Malta Air durch einen VTV (Vergütungs-Tarifvertrag) insbesondere den Schutz durch das deutsche Arbeitsrecht ausgehandelt. Daher ist es sehr enttäuschend zu sehen, dass das Flugpersonal nun von der Regierung eine Behandlung zweiter Klasse erfährt. Der Staat sollte auf der Seite der in Not geratenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen und nicht gegen deren Interessen handeln.
Ein „Aircraft Proximity“, kurz AIRPROX, ist eine Situation, in der sich nach Ansicht der Cockpitcrew oder der Flugsicherung zwei Flugzeuge zu nah gekommen sind. Neben der relativen Position wird auch die Annäherungsgeschwindigkeit berücksichtigt. Die „Air Proximity Evaluation Group“ (APEG) trifft sich regelmäßig, um von Cockpitbesatzungen oder der Flugsicherung als gefährlich empfundene Annäherungen von Flugzeugen zu bewerten.
Wie jedes Jahr wird es auch 2021 Anpassungen an den Luftraumstrukturen einiger Flughäfen geben. Dies kann zum einen aufgrund der Änderung von Verfahren notwendig werden, aber auch, wenn Sicherheitsrisiken erkannt wurden. Die Arbeitsgruppe ATS der VC begleitet die Anpassung der Luftraumstruktur intensiv und bringt aktiv Änderungsvorschläge zur Erhöhung der Sicherheit ein. Die Entscheidung fällt schlussendlich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Eine Neuerung in den VFR-Streckenkarten ist die Einführung eines roten Kreuzes, das den Beginn des Endanfluges von IFR-Verfahren kennzeichnet. Da vielen Piloten der allgemeinen Luftfahrt diese Information bisher fehlte, waren sie sich oft nicht bewusst, dass sie anderen Flugzeugen im Anflug hier ein Vorflugrecht zu gewähren hatten.
Zum Jahreswechsel sind zwei EU-Verordnungen in Kraft getreten, die den Betrieb von Drohnen in Europa unter ein einheitliches Regelwerk stellen. Weil dieser Bereich der Luftfahrt Neuland ist, kann der risikobasierte Ansatz der EASA erstmals von Beginn an umgesetzt werden.
Der Betrieb von Drohnen wird nach den neuen Regularien in drei Kategorien eingeteilt: Die offene, die spezielle und die zertifizierte Kategorie.
Die Methode der Risikobewertung nennt sich SORA: Specific Operations Risk Assessment. Sie umfasst einen mehrstufigen Prozess, in dem Risiken und Maßnahmen zur Verringerung derselben bewertet werden. Dieser ist Grundlage für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen.
Airbus Safety First Magazine: Unreliable Airspeed at Take Off
Trotz Präventionsmaßnahmen und dem Walkaround können Starts mit verstopften Air Data Probes vorkommen. Airbus hat zuletzt eine steigende Zahl von unreliable airspeed reports beim T/O bekommen, die auf verstopfte Pitot-Rohre zurückzuführen sind.
Der aktuelle Artikel des Airbus Safety First Magazine verdeutlicht, warum die Airspeed während des gesamten T/O Roll aktiv überwacht werden sollte, um eine Diskrepanz so früh wie möglich zu erkennen und den Start ggf. sicher abzubrechen.
News aus Verbänden, Organisationen und Behörden
ECA
ECA-Präsident Otjan de Bruin warnt in seinem aktuellen Editorial vor der "Uberisierung der Piloten". Er schreibt, dass Scheinselbstständigkeit ein Missbrauch der Arbeitnehmer ist und ein Problem für die gesamte Gesellschaft, das angegangen werden muss. In der Pandemie müssten die Steuerzahler die Rechnung für die Arbeitgeber zahlen, die sich vor ihrer Verantwortung drücken. Demselben Thema widmet sich auch der News-Artikel "Behind the smokescreen: bogus self-employment".
Dronen- und Raketenangriffe auf Saudi Arabien stellen zunehmend eine Gefahr für Flüge nach oder über das Land dar. Die IFALPA hat hierzu das Safety Bulletin "Saudi Arabia - Yemen Airspace" veröffentlicht.
Kostenfreier ½-Tages-Workshop zum Umgang mit der Krise
In diesem praxisorientierten kompakten ½-Tages-Online-Workshop werden individuelle Strategien im Umgang mit der kollektiven Veränderung erarbeitet - beruflich, privat und/oder persönlich in Kleingruppen - interaktiv-individuell-praxisorientiert und diskret. Wir bilden den Rahmen für einen gemeinsamen Dialog.
Ein Angebot der VC, einmalig kostenfrei für jedes Mitglied
Moderation: emotions2lead, Veranstalter unseres VC-Bildungsurlaubs am Sattelberg
Anmeldung: reuter@emotions2lead.com - Die Plätze sind begrenzt, um eine individuelle Arbeit zu ermöglichen, deshalb bitte keine Anmeldung während Bereitschaftsdiensten.