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Liebe Mitglieder und VC-Aktivees ist Zeit für eine neue Ausgabe des Waypoints, den wir Ihnen heute gerne wieder zusenden. Zunächst einmal bedanke ich mich für Ihre rege Teilnahme an den beiden Umfragen, die wir mit dem letzten Waypoints auf den Weg gebracht haben! Hier ein kurzes Update zu den Umfragen: Die Umfrage zur 2-Personen- oder 4-Augen-Regel wurde von Ihnen so gut unterstützt, dass die EASA eine Überarbeitung des Safety Information Bulletin (SIB) in Arbeit hat. Bei dieser sollen die ehemaligen Forderungen nicht mehr gestellt werden. Da es bis Ende des Monats noch Kommentierungsmöglichkeiten gibt, arbeiten sowohl die VC als auch die ECA daran, den Erfolg so groß wie möglich werden zu lassen. Eine abschließende Information zu dem Thema erhalten Sie in einem der nächsten Waypoints. Ohne die Unterstützung unserer Mitglieder und unserer AGs wäre ein solcher Erfolg - von dem ich augenblicklich ausgehe - nicht zu erreichen gewesen. Die zweite Umfrage zum Thema „Just Culture“ ist noch in der Auswertung und wir werden das Ergebnis und die damit verbundenen Auswirkungen ebenfalls in einem der folgenden Waypoints veröffentlichen. In dem heutigen Waypoints informieren wir Sie über den aktuellen Stand beim Thema randomisierte Alkohol- und Drogenkontrollen. Dieses brisante Thema wird seitens des Vorstandes von Uwe Harter betreut. Zudem richten wir eine weitere Umfrage an Sie zum Thema Rückenschmerzen im Berufsalltag. Dadurch soll eine Verbesserung des Sitzkomforts erreicht werden. Die Themen Kabinenluftqualität, Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS – oder auch Drohnen) und ein Rückblick auf die ILA in Berlin runden diese Ausgabe des Waypoints ab. Zu guter Letzt möchten wir Ihnen auch diesmal wieder Informationen der IFALPA und der ECA per Link zur Verfügung stellen. Herzliche Grüße Ihr Leiter Berufspolitik
Drug & Alcohol Testing, 15. Änderung des dt. LuftVG:Ende 2015 hatten sich die Experten innerhalb der deutschen Taskforce „Germanwings“ explizit gegen randomisierte, also zufällige Drogen- und Alkoholtests ausgesprochen. Diese Tests sind völlig ungeeignet einen solchen Unfall in Zukunft zu vermeiden, denn der GW Pilot hatte definitiv keine Drogen und Alkoholprobleme. Nun hat der Gesetzgeber in der 15. Änderung des Luftverkehrsgesetzes aber beschlossen, randomisierte Drogen- und Alkoholtests für Piloten einzuführen. Die Airlines und das Luftfahrtbundesamt müssen sicherstellen, dass diese Tests durchgeführt werden. Wieso diese Tests, die nur bei Piloten durchgeführt werden sollen, gegen den ausdrücklichen Rat von Psychologen, Psychiatern, Flugmedizinern und der VC politisch so durchgesetzt wurden, darüber kann nur spekuliert werden. Um hier keine Unklarheiten aufkommen zu lassen: Fliegen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist absolut inakzeptabel, an dieser Stelle ist die Haltung der VC unmissverständlich! Nicht nur alle oben genannten Experten, sondern auch die BEA in ihrem abschließenden Unfallbericht zu dem GW Unfall, haben sich klar positioniert: Vor allem Unterstützungsprogramme und das Vertrauen von Piloten in deren Effektivität sowie die Vertraulichkeit von solchen Programmen, und darüber hinaus ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen dem Piloten und seinem (Flieger-)Arzt sind dazu geeignet, die Wahrscheinlichkeit eines solchen Unfalles zu reduzieren. Grundsätzlich haben wir in Deutschland schon mit der Mehrzahl der Airlines Unterstützungsprogramme wie z.B. VC SupportLine, CISM, AntiSkid und Sozialdienst, etc. etabliert und arbeiten mit allen Beteiligten daran diese weiter zu verbessern. Die Notwendigkeit, dass alle in Deutschland beheimateten Airlines solche Programme etablieren, hat der Gesetzgeber leider nicht in die Änderung der LuftVG aufgenommen. Wir werden also entsprechend darauf hinwirken, dass die Etablierung solcher Programme in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen wird. Die EASA agiert an dieser Stelle deutlich proaktiver und fordert die europäischen Airlines auf, in Zusammenarbeit mit den Pilotenverbänden und den Behörden, Unterstützungsprogramme bzw. „Peer Support Programs“ (PSP’s) zu etablieren. Das LuftVG verpflichtet jetzt die Airlines mit dem Tarifpartner per Tarifvertrag oder falls keine Tarifpartnerschaft existiert, per Betriebsvereinbarung, eine Übereinkunft zu finden wie diese randomisierten Drogen- und Alkoholtests durchzuführen sind. Wir werden uns nach sorgfältiger Abwägung der Fakten und der Rechtslage, dieser Verhandlungsverpflichtung durch den Gesetzgeber im Sinne der Flugsicherheit und des Schutzes der grundgesetzlich verankerten Persönlichkeitsrechte der Piloten stellen. Die vom Gesetzgeber zu erwartende Übergangsfrist bis zur Umsetzung des LuftVG lässt uns Zeit um ausführlich an Sie, unsere Mitglieder zu berichten.
News von IFALPA und ECAAuf folgende Positionen & Veröffentlichungen möchten wir Sie besonders hinweisen: IFALPA:
ECA:
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