Remotely Piloted Aircraft Systems

Das Sicherheitsniveau für die bemannte Luftfahrt darf durch den Betrieb von unbemannten Flugsystemen nicht abgesenkt werden.

Worum es geht

Es gibt viele unterschiedliche Bezeichnungen für unbemannte Flugsysteme, die eine Gefährdung für die bemannte Luftfahrt darstellen können:

- RPAS (Remotely Piloted Aircraft Systems)
- UAV (Unmanned Aerial Vehicle)
- UAS (Unmanned Aircraft Systems)

Umgangssprachlich werden alle diese Systeme als „Drohnen“ bezeichnet. Im Folgenden verwenden wir die Bezeichnung RPAS.

Unbemannte Flugsysteme drängen mehr und mehr in den Luftraum – mit dem Anspruch, neue Aufgaben zu erfüllen oder bisherige Aufgaben der bemannten Luftfahrt effizienter und billiger durchführen zu können.

Erste, befristete Betriebsgenehmigungen wurden in den Bundesländern bereits erteilt, obwohl es bisher weder Bau- oder Zulassungsvorschriften noch Mindeststandards oder gar Lizenzen für ihre Piloten gibt.

Die stark zunehmende Gefahr für die bemannte Luftfahrt, insbesondere für die Rettungsdienste und Polizeihubschrauber, ist nicht nur auf die behördlich bereits genehmigten Flugbewegungen zurückzuführen. Der zu wenig eingeschränkte, teilweise sogar ungenehmigte Betrieb von RPAS durch Organisationen und Personen, denen häufig die Gesetzeslage nicht bekannt ist und die oft nicht den Hauch einer Ahnung haben, welche Gefahren mit dem Betrieb von RPAS verbunden sind, bilden ein schwerwiegendes Gefahrenpotential. Gerade unterhalb der normalen Sicherheitsmindesthöhe für bemannte Flugzeuge von ca. 150 Metern (500 Fuß über Grund – 500‘ GND) finden die meisten Flugbewegungen im Rettungs- und Polizeieinsatz statt, wodurch ein erhöhtes Kollisionsrisiko gegeben ist. Dieses Risiko wird künftig durch den zu erwartenden Zuwachs im Flugbetrieb von unbemannten Flugsystemen weiter zunehmen. 

Die Gesetzgebung zum Bau und Betrieb von RPAS ist sowohl national als auch international noch nicht so weit gediehen, dass regelmäßig von einem sicheren Betrieb von RPAS ausgegangen werden kann. 

In dem Bewusstsein, dass keine noch so ausgereifte Technik die Handlungsfähigkeit des Menschen vor Ort – gerade in komplexen, sicherheitskritischen Situationen – akzeptabel ersetzen kann, lehnt die Vereinigung Cockpit (VC) den Betrieb von RPAS mit dem Ziel, bemannten Passagier- oder Frachttransport im Luftverkehr zu ersetzen, kategorisch ab. Außerdem darf das Sicherheitsniveau der bemannten Luftfahrt durch den zusätzlichen Betrieb von unbemannten Flugsystemen keinesfalls gefährdet werden.

Forderungen der Vereinigung Cockpit

Die VC fordert deshalb generell:

  • Keine operationellen Einschränkungen und zusätzliche Verfahren für bemannte Luftfahrzeuge durch den Betrieb von unbemannten Flugsystemen
  • Kein uneingeschränkter Betrieb von RPAS ohne vollständige Regulierung der Zulassung des Geräts und des Betriebs sowie Lizensierung der Piloten auf einem äquivalenten Niveau zur bemannten Luftfahrt
  • Kein Betrieb im gemeinsamen Luftraum ohne nachgewiesene Technologie, die in der Lage ist andere Flugsysteme zu erkennen und auszuweichen („SENSE AND AVOID“-Technologie)
  • Versicherungspflicht
  • Regelungen für den Nachtflugbetrieb
  • Die Ausweichverantwortung soll beim RPAS/Betreiber liegen
  • Berücksichtigung der Kollisionsrisiken aus Zertifizierungssicht

Für den beschränkten Betrieb kleiner und kleinster RPAS fordert die VC außerdem:

  • Einschränkung der räumlichen Betriebsgrenzen (max. 100 Fuß/30m vertikal, max. 500m horizontal um den Piloten)
  • Gewichtsbeschränkung für den Betrieb aus luftsportlichen Gründen außerhalb von Modellflugplätzen
  • Optische Antikollisions-Markierung für alle RPAS („Strobe-light“)
  • „Geräteregistrierung“ bzw. Kennzeichnungspflicht, einschließlich einer Zuordnungsmöglichkeit des jeweiligen Betreibers/Halters
  • Aufklärung der professionellen und „Hobby“-Betreiber der Luftfahrtgeräte durch z.B. Sicherheitshinweise (nach den Forderungen des Dachverbands für Unbemannte Luftfahrzeuge, UAV DACH)
  • Information und Bewusstseinsschaffung der breiten Öffentlichkeit auch durch die Regierung