Freitag, 30 November 2018

Änderung des Tarifeinheitsgesetzes: Nur eine Abschaffung kann den Irrweg beenden!

Änderung des Tarifeinheitsgesetzes: Nur eine Abschaffung kann den Irrweg beenden!

Mit der Einführung des Tarifeinheitsgesetzes hat die Bundesregierung einen massiven Eingriff in die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes vollzogen. Teile des Gesetzes wurden nach zahlreichen Verfassungsbeschwerden des Bündnisses für Koalitionsfreiheit, dem auch die Vereinigung Cockpit angehört, im Juli 2017 für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. 

„Mit der heute beschlossenen Änderung hat die Bundesregierung zwar dem Urteil des Verfassungsgerichtes entsprochen, eine Nachbesserung auf den Weg zu bringen – heilen lässt sich das Gesetz aber keineswegs. Nur eine Abschaffung hätte den schädlichen Eingriff in die gewerkschaftlichen Rechte der betroffenen Berufsgruppen stoppen können“, so Martin Locher, Präsident der Vereinigung Cockpit (VC).

Aus Sicht der VC erfüllt die aktuelle Änderung noch nicht einmal die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und ignoriert offenbar bewusst die vom Gericht genannten Kriterien zur Wahrung der Interessen betrieblicher Minderheiten. Es wird sogar der der Anschein erweckt, die Darlegungs- und Beweislast für eine nicht ernsthafte und wirksame Interessenberücksichtigung läge bei der mit Verdrängung bedrohten Minderheit. Vom Bundesverfassungsgericht wurde allerdings das genaue Gegenteil festgestellt. Die Mehrheitsgewerkschaft muss darlegen, dass sie die Interessen der betrieblichen Minderheit ernsthaft und wirksam berücksichtigt hat. Wie dies geschehen soll, wird allerdings weiter den Arbeitsgerichten überlassen. 

Neben dem Inhalt des Gesetzes übt die Vereinigung Cockpit auch scharfe Kritik am parlamentarischen Verfahren dieser Änderung.  „Eine Gesetzesänderung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes per Omnibus, ohne eigene Anhörung im Ausschuss und quasi ohne Beteiligung der Betroffenen durchzuziehen, ist unsäglich. Als betroffene Gewerkschaft sind wir weiterhin in unseren Grundrechten beschnitten und sehen die Diskussion um das Tarifeinheitsgesetz mitnichten als beendet an“, so Locher abschließend. 

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Für Rückfragen: 

VC-Pressestelle, Tel. 069 / 69 59 76 102

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Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 9.600 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.

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