Mittwoch, 03 November 2010

Berufsgewerkschaften sehen Koalitionsfreiheit in Gefahr

Die Politik dürfe den Forderungen der Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes nach einer gesetzlichen Festschreibung der Tarifeinheit nicht folgen. Dies bekräftigten die sechs Berufsgewerkschaften Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Marburger Bund (MB), Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO), Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der Chemischen Industrie (VAA) und Vereinigung Cockpit (VC) diese Woche bei einem gemeinsamen Treffen. Die Berufsgewerkschaften sehen keinen Regelungsbedarf im Tarif- und Arbeitskampfrecht. Ein Gesetz würde nach ihrer Auffassung nur Rechtsunsicherheit schaffen, wo längst Rechtsklarheit herrsche.

„Wir sehen in der Initiative von BDA und DGB einen Angriff auf die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit. Das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers, frei darüber zu entscheiden, welche Gewerkschaft für ihn Tarifverhandlungen führt, darf in keiner Weise beschnitten werden“, bekräftigt Ilona Ritter, Vorsitzende Tarifpolitik der Vereinigung Cockpit.

Tarifpluralität und Gewerkschaftspluralismus seien lebendiger Ausdruck der in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit für jedermann und für alle Berufe, betonten die Vertreter der sechs Berufsgewerkschaften. Käme es zu einer gesetzlich festgeschriebenen Tarifeinheit nach Mehrheitsprinzip, drohten ihrer Auffassung nach unsichere Rechtsverhältnisse. In einem solchen Fall rechnen die Berufsgewerkschaften mit einer Flut an Klagen und Prozessen, denn bisher existierten komplexe und durch eine Vielzahl von Entscheidungen der Arbeitsgerichte geprägte Regelungen, die dann auf den Kopf gestellt würden.


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