Mittwoch, 25 Januar 2017

Tarifeinheitsgesetz: Mündliche Verhandlung macht massive Grundrechtsverletzung deutlich

Am heutigen Mittwoch endete die mündliche Verhandlung zum Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In der zweitägigen Verhandlung hat sich das Gericht sehr ausführlich mit den Inhalten und realen Auswirkungen des Gesetzes befasst.

„Ein Grundrecht unter dem Vorbehalt von Mehrheiten ist kein Grundrecht mehr. Die verschiedenen Vorträge haben die Massivität des Eingriffs noch einmal deutlich hervorgebracht“, so Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit. „Die Bundesregierung hat ihr Gesetz verteidigt, von dem sie selbst nicht so recht darzustellen vermochte, welchen Zweck es eigentlich verfolgt. Am Ende drängt sich der Eindruck auf, dass dieses Gesetz von Anfang an nur dazu gedacht war vermeintlich unbequeme kleine Gewerkschaften zu unterdrücken und durch die Meinung der Mehrheit zu ersetzen“, so Schulz weiter.

„Unsere Bedenken haben sich voll bestätigt. Es handelt sich um eine Grundrechtsverletzung, einen Eingriff in die Tariffreiheit und das Streikrecht der Vereinigung Cockpit. Das Gesetz schafft Rechtsunsicherheit. Es wird entgegen der Behauptung der Bundesregierung zu weniger Solidarität auf Arbeitnehmerseite führen und stört den Betriebsfrieden. Es besteht keine Notwendigkeit zu einer so gravierenden Änderungen des Tarifrechts”, so Gerhart Baum, Bundesminister a.D. und Verfahrensbevollmächtigter der Verfassungsbeschwerde der VC.

Mit einem Urteil ist nicht vor dem 2. Quartal zu rechnen.

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Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 9.600 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.

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