Mittwoch, 18 Mai 2022

VC begrüßt Änderungsvorschlag zu Bußgeldern wegen Verstößen gegen Nachtflugbeschränkungen

Der Bundesrat hat Änderungen im Luftverkehrsgesetz bei Verstößen gegen Nachtflugbeschränkungen vorgeschlagen. Bußgelder sollen demnach künftig nicht mehr nur gegen Piloten, sondern auch gegen die jeweilige Airline als Betreiberin oder Wet-Lease-Nehmerin des Flugzeugs verhängt werden können.

Die Vereinigung Cockpit (VC) begrüßt diesen Gesetzentwurf. Er ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die realen Verantwortlichkeiten bei Verstößen gegen Nachtflugbeschränkungen rechtlich besser abzubilden.

Verspätungen werden nur in den seltensten Fällen von den Piloten selbst verursacht. Die Gründe für daraus folgende Verstöße gegen Nachtflugbeschränkungen liegen oftmals nicht im Entscheidungsbereich der Piloten, sondern werden von äußeren Faktoren bestimmt.

Häufige Ursachen sind schlechtes Wetter, Engpässe der Flugsicherung und im Luftraum oder fehlende Kapazitäten bei der Bodenabfertigung. Aufgrund des stark gestiegenen Zeitdrucks im gesamten System Luftverkehr und fehlender zeitlicher Ressourcen können Cockpitbesatzungen Verspätungen oft nicht mehr adäquat abfedern.

"Letztlich sind die Fluggesellschaften für die Planung von Abfertigungs- und Flugzeiten und damit auch für nicht ausreichende oder gar nicht vorhandene Zeitpuffer verantwortlich. Deshalb ist es richtig, dass sich Bußgelder künftig auch gegen sie richten können," sagt Vivianne Rehaag, Vorständin Flight Safety. "Noch besser wäre es, Cockpitbesatzungen ganz von derartigen Bußgeldregelungen auszunehmen, um den Zielkonflikt zwischen Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber und der Einhaltung von Flugbetriebsbeschränkungen zu entschärfen. Sicherheitsrelevante Entscheidungen dürfen niemals negativ beeinflusst werden, weil die Verhängung eines Bußgeldes im Raum steht."


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