Montag, 04 März 2019

VC: EU muss bei Luftverkehrsabkommen mit Katar den Worten auch Taten folgen lassen

Vereinigung Cockpit (VC) fordert gemeinsam mit Europäischem Dachverband (ECA) die konsequente Umsetzung der Wettbewerbs- und Sozialklauseln im neuen EU/Katar Luftverkehrsabkommen

Nach zweieinhalb Jahren Verhandlungen haben die EU und Katar ein umfassendes Luftverkehrsabkommen geschlossen, dass einen erweiterten Zugang zu den Märkten der jeweils anderen Partei ermöglicht. 

Die Fluggesellschaften der EU und Katars erhalten Verkehrsrechte der dritten und vierten Freiheit für Passagierflüge (direkter Transport vom Heimatland der Fluggesellschaft ins Ausland und zurück) und begrenzte Rechte der fünften Freiheit für den Frachtbetrieb (Beförderung von Fracht zwischen zwei ausländischen Staaten). Diese Marktöffnung ist Teil der EU-Strategie für eine weitere Liberalisierung des Luftverkehrs und ihres Ziels, Vereinbarungen mit anderen Drittländern zu treffen. Dieses Abkommen bietet der EU die Gelegenheit, dringend benötigte Klauseln über fairen Wettbewerb und soziale Standards im Luftverkehr festzuschreiben.

Der wirtschaftliche Nutzen dieses Abkommens scheint sich stark auf die Seite Katars zu konzentrieren, das nun direkten Zugang zu 28 EU-Ländern, 500 Millionen Kunden und einem großen Frachtmarkt haben wird. Die EU erhält Zugang zu einem einzigen Verbrauchermarkt in einer isolierten Region mit nur 3 Millionen Kunden.

"Ohne die Rolle Katars als globalen Luftverkehrsakteur herunterspielen zu wollen, ist Katar nur ein Land in einem dünn besiedelten Gebiet, das den Chancen, die der Zugang zum riesigen EU-Markt bietet, kaum gewachsen ist. Dies wirft die Frage auf, warum die EU so erpicht darauf ist, Geschäfte abzuschließen, die ihren eigenen Luftverkehrsmarkt schwächen können? Ich fürchte, die Antwort lautet, dass der Luftverkehr immer noch als Verhandlungsmasse in einer umfassenderen makroökonomischen oder politischen Strategie missbraucht wird. Die Fluggesellschaften der EU und ihre Mitarbeiter sollten nicht den Preis für diesen kurzsichtigen Ansatz zahlen", sagt ECA-Präsident Jon Horne.

"Auch in Bezug auf Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen sind die EU und Katar Welten voneinander entfernt", sagt Jon Horne, Präsident der ECA. "Katar hat den Ruf, die grundlegenden Arbeitsrechte zu ignorieren, Gewerkschaften nicht anzuerkennen und keine Tarifverhandlungen zu führen. Es ist unwahrscheinlich, dass die "Sozialklausel" - auch wenn sie feste Standards enthält - so große Unterschiede ausgleichen kann. Wir begrüßen jedoch die von der EU ausgehandelte Sozialklausel als wichtigen und dringend benötigten Bestandteil des Abkommens. Sie sollte auf jeden Fall als Instrument genutzt werden, um die Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten und sicherzustellen, dass niedrigere katarische Sozialstandards nicht dazu verwendet werden, die europäischen Fluggesellschaften im Preiskampf zu unterbieten".

In der Sozialklausel des Abkommens wird anerkannt, dass die Verletzung grundlegender Arbeitnehmerrechte nicht als Wettbewerbsvorteil genutzt werden darf. Sowohl die EU als auch Katar verpflichten sich, ihre nationalen Gesetze anzupassen, um den Verpflichtungen der ILO (International Labour Organization) zu entsprechen. Darüber hinaus wird die Klausel für alle zukünftigen, bilateralen Abkommen gelten, die Katar mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten abschließt.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Abkommens ist die "faire Wettbewerbsklausel", die besonders umfassend und anspruchsvoll ist und nicht nur Subventionen, sondern auch diskriminierende Praktiken umfasst. 

"Wir warnen allerdings vor zu viel Lob für die Wettbewerbs- und Sozialklauseln. Wir sind noch nicht davon überzeugt, dass sie in der Praxis einen echten Unterschied machen werden“, sagt ECA-Generalsekretär Philip von Schöppenthau. "Aus Erfahrung wissen wir, dass selbst die besten, angeblich wasserdichten Klauseln ohne den politischen Willen zur Durchzusetzen so gut wie wertlos sind. Wir erwarten, dass bei der Umsetzung des Abkommens eventuelle Verstöße engmaschig kontrolliert und wenn nötig geahndet werden.“

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Für Rückfragen: 

VC-Pressestelle, Tel. 069 / 69 59 76 102

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Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 9.600 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.

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