Freitag, 10 September 2010

VC warnt vor gesetzgeberischem Aktionismus

In einem gemeinsamen Brief an Bundesministerin Ursula von der Leyen warnen die sechs Berufsgewerkschaften vor gesetzgeberischem Aktionismus zur Einschränkung der Koalitionsfreiheit. Auf dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstalteten Kolloquium „Tarifeinheit und Koalitionsfreiheit“ am 7. September hatten die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), der Marburger Bund (MB), die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO), der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der Chemischen Industrie (VAA) und die Vereinigung Cockpit (VC) deutlich gemacht, dass sie keine Notwendigkeit zu einer gesetzlichen Regelung sehen. Neben Gewerkschaftvertretern nahmen Wissenschaftler, Arbeitsrechtler sowie Vertreter aus Politik und Wirtschaft an der Veranstaltung teil. Die vorgetragenen Positionen beinhalteten auch den Ruf nach dem Gesetzgeber. Wie eine gesetzliche Regelung im Detail aussehen solle, blieb nach Ansicht der sechs Berufsgewerkschaften jedoch weitgehend unklar, ebenso die Frage der Notwendigkeit einer solchen Regelung.

Nach Auffassung der sechs Berufsgewerkschaften sei die bestehende Tarifpluralität weder gleichzusetzen mit so genannten englischen Verhältnissen, noch gebe es in Deutschland die vielfach diskutierte ständige Streikvirulenz. Die Arbeitnehmer in Deutschland seien mündig genug, selbst zu entscheiden, welcher Gewerkschaft sie beitreten wollen und wem sie zutrauen ihre Interessen zu vertreten. Die sechs Berufsgewerkschaften verweisen hier auf den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Koalitionsfreiheit, der auch durch den Gesetzgeber nicht eingeschränkt werden dürfe.

Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu Jahresbeginn das Prinzip der Tarifeinheit gekippt hatte, starteten die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Initiative mit dem Ziel, diese Gerichtsentscheidung gesetzgeberisch wieder rückgängig zu machen. Am 6. Juli hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung einen ähnlich lautenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.

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