Freitag, 19 Oktober 2018

Vereinigung Cockpit fordert überfällige Anpassung der betrieblichen Mitbestimmung für Flugzeugbesatzungen

Die derzeitigen Regelungen des § 117 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) schließen das fliegende Personal grundsätzlich von der Errichtung eines Betriebsrates und damit von der betrieblichen Mitbestimmung aus. Stattdessen können für Piloten und Flugbegleiter entsprechende Vertretungen nur durch einen Tarifvertrag errichtet werden. Kommt es nicht zum Abschluss eines solchen, haben die Betroffenen keine Möglichkeit, ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen und stehen schutzlos da. Piloten und Flugbegleiter haben somit keine Möglichkeit, einen Betriebsrat zu wählen, wenn der Arbeitgeber sich dem verweigert. So zuletzt geschehen bei der SunExpress Deutschland. Auch für die 20.000 Piloten und Flugbegleiter bei Ryanair existiert bis heute kein betriebliches Mitbestimmungsgremium.

„Arbeitgeber nutzen dieses Schlupfloch für ihre Zwecke aus. Die veraltete Vorschrift des § 117 BetrVG muss dringend modernisiert werden. Es ist absolut unverständlich, warum für das fliegende Personal andere Rechte gelten sollen als für die übrigen Arbeitnehmer im selben Unternehmen“, so Martin Locher, Präsident der Vereinigung Cockpit (VC).

Eine ersatzlose Streichung des § 117 BetrVG würde bislang geltende Tarifverträge und damit bereits etablierte Mitbestimmungsrechte gefährden. Daher strebt die VC eine Reform der bestehenden Regelung an. „Aufgrund der Besonderheiten des fliegenden Personals sind Tarifverträge weiterhin die beste Lösung. Sollte der Arbeitgeber einen solchen Tarifvertrag verweigern, muss das Gesetz dennoch die Etablierung eines Betriebsrats ermöglichen. Durch eine solche Auffanglösung könnte sich kein Arbeitgeber mehr seiner sozialen Verantwortung entziehen“, so Locher abschließend.

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Für Rückfragen: 

Janis Schmitt, Vorstand Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 0176 16959001

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Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 9.600 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.

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