Dienstag, 02 November 2010

Vereinigung Cockpit fordert weiter Verbot starker Laser

Die Vereinigung Cockpit (VC), der Berufsverband der Verkehrspiloten, äußert vollkommenes Unverständnis auf die Reaktion des hessischen Justizministeriums den Besitz starker Laser nicht verbieten zu wollen. Es sei sachlich nicht nachvollziehbar, wie das Justizministerium, angesichts von über 600 Fällen von Laserblendungen alleine im Flugverkehr in den letzten zwei Jahren, zu dem Schluss kommen kann, die derzeitige Rechtslage reiche aus. „Es ist offensichtlich, dass die derzeitige Rechtslage vollkommen unzureichend ist, um die Blendungen zu verhindern“, so Jörg Handwerg, Pressesprecher der VC.

Die aktuelle Rechtslage sieht keine Verurteilung vor, sollte nicht ein Schaden eingetreten sein. Können die Piloten also das Flugzeug noch sicher weiter fliegen, wird der Täter anschließend freigesprochen, da nicht der Versuch, sondern nur die erfolgte Gefährdung des Flugverkehrs strafbar ist.

„Das Justizministerium ist offensichtlich der Meinung, dass ein Laser, der keinen einzigen sinnvollen Zweck erfüllt, außer dass man damit blenden kann, mit einem sinnvollen Gegenstand, wie einem Brotmesser zu vergleichen ist. Fakt ist, dass Laser als Ferninstrumente eingesetzt werden, mit denen Flugzeuge in Gefahr gebracht werden“, warnt Handwerg. „Eine weitere Verbreitung ist schnellstmöglich zu verhindern, was am effektivsten über ein Besitzverbot geht. Die aktuelle Situation ist vollkommen inakzeptabel. Es hilft nicht weiter, sich hinter juristischen Definitionen zu verstecken. Die Politik ist aufgefordert eine Lösung zum Schutz der Menschen zu finden“, so Handwerg.


Für Rückfragen:
Jörg Handwerg, VC-Pressesprecher, Tel. 0176 / 16 959 000
VC-Pressestelle, Tel. 069 / 69 59 76 102

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