Dienstag, 19 November 2013

Vereinigung Cockpit mahnt: Hände weg von der Tarifpluralität!

Vor dem Hintergrund des heute bekannt gewordenen Vorhabens zu einer gesetzlichen Regelung, welches die Arbeitsgruppe unter Ursula von der Leyen und Andrea Nahles unter die Überschrift „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ gestellt hat, fordert die Vereinigung Cockpit dazu auf, die Grundrechte nicht in Frage zu stellen.

Auch eventuelle Regelungen zum Arbeitskampfrecht oder gar der Versuch, die Tarifautonomie gesetzlich steuern zu wollen, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Jeder denkbare Eingriff der Politik würde das empfindliche Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen erschüttern.

„Wir werden uns nicht als Gewerkschaft zweiter Klasse behandeln lassen“, erklärte Ilona Ritter, Vorsitzende Tarifpolitik bei der Vereinigung Cockpit.

 „Die Menschen in Deutschland sind mündig und dürfen selber entscheiden, wer ihre Interessen vertreten soll. Dazu gehören auch der Abschluss von Tarifverträgen und das Recht auf Arbeitskampf, um diese Ziele zu erreichen. Berufsgewerkschaften in ihrer Handlungsfreiheit einschränken zu wollen, käme einem Verbot gleich. Die Tarifpluralität ist seit Jahrzehnten erfolgreich gelebte Praxis in unserem Land“, so Ritter.

Die Vereinigung Cockpit erwartet von den Verantwortlichen in der Politik jedwede gesetzliche Regelung zur Einschränkung der gewerkschaftlichen Tätigkeit zu unterlassen.

 


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Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 9.000 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.
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