Freie Gewerkschaften werden sich keinem staatlichen Einheitszwang unterwerfen

Montag, 20 April 2015

Freie Gewerkschaften werden sich keinem staatlichen Einheitszwang unterwerfen

Erfolgreiches Hearing des Bündnisses für Koalitionsfreiheit zum Tarifeinheitsgesetz

Freie Gewerkschaften oder staatlicher Einheitszwang? – Unter dieser Überschrift diskutierte das Bündnis für Koalitionsfreiheit am 16. April in Berlin mit 150 Gästen aus Politik, Gewerkschaften, Wirtschaft und Rechtswissenschaft den Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes.  Im Bündnis für Koalitionsfreiheit haben sich dbb beamtenbund und tarifunion, Marburger Bund, Deutscher Journalisten-Verband und Vereinigung Cockpit zusammengeschlossen, um gegen das Gesetzesvorhaben vorzugehen. „Freie Gewerkschaften werden sich keinem staatlichen Einheitszwang unterwerfen”, stellte gleich zu Beginn des Hearings der dbb-Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt klar. Er verwies auch auf die „zahllosen Gutachten, Aufsätze und Artikel, in denen sich ausgewiesene Experten für Verfassungs-, Arbeits- und Tarifvertragsrecht angesichts der eindeutigen Grundgesetzwidrigkeiten gegen einen Eingriff in Koalitions- und weitere Grundrechte durch den Gesetzgeber ausgesprochen haben“.

Eine Minderheitenmeinung vertrat in dieser Hinsicht der Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Roland Wolf: Er bestritt die Verfassungswidrigkeit des Tarifeinheitsgesetzes und verteidigte es als Beitrag zur Sicherstellung der Tarifautonomie. Andere Befürworter des Gesetzes aus den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD waren von den Organisatoren zwar um eine Teilnahme an der Diskussion gebeten worden, blieben ihr aber fern. Der Einladung zur Diskussionsrunde gefolgt war aber Harald Baumann-Hasske, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen in der SPD. Sein Urteil über den Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes fiel allerdings ganz anders aus, als man erwarten durfte: Das Gesetzesvorhaben sei eindeutig verfassungswidrig und finde auch kaum Befürworter in der eigenen Organisation, teilte Baumann-Hasske dem überraschten Publikum mit. Ebenso eindeutig fiel die Bewertung der parlamentarischen Opposition aus. Die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Jutta Krellmann, bezeichnete das Regierungsvorhaben als „Anti-Streikgesetz“, das insbesondere kleine Gewerkschaften treffe. Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, betonte, der Gesetzesentwurf sei „mit aller Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig und vor allem überhaupt nicht praktikabel“.

Für den 1. Vorsitzenden des Marburger Bundes, Rudolf Henke hat das Tarifeinheitsgesetz schon längst keine Geschäftsgrundlage mehr. Im Koalitionsvertrag sei verabredet worden, ein Gesetz im Einvernehmen mit den Sozialpartnern zu beschließen. Inzwischen habe sich aber eine Mehrheit der Gewerkschaften und der von ihnen vertretenen Mitglieder klar gegen das Gesetzesvorhaben ausgesprochen. Zum anderen heiße es im Koalitionsvertrag, durch flankierende Verfahrensregelungen werde verfassungsrechtlichen Belangen Rechnung getragen. Auch dies sei nicht geschehen. „Wer für dieses Gesetz stimmt, bricht den Koalitionsvertrag“, sagte Henke.

Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit, forderte in seinem Resümee die Politik auf das Gesetz vom Tisch zu ziehen und auf den Weg der Achtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zurückzugehen wie ihn die Mütter und Väter des Grundgesetzes auf sehr kluge weise formuliert haben. Sollte die Große Koalition es darauf ankommen lassen, wird der Gang nach Karlsruhe unausweichlich sein. So lang sollte sich die Politik dann wenigstens ehrlich machen und sagen worum es geht – eine Einschränkung des Streikrechtes für Berufsgewerkschaften.