Flugdienst- und Ruhezeiten (FTL)

Profil

Die Arbeit des Berufsverbandes VC wird geprägt durch vielfältige Aktivitäten seiner Mitglieder in Fachausschüssen und Arbeitsgruppen, die letztendlich eine solide Basis für die darauf aufbauende Tarifpolitik bilden.

Einen Teil dieses Fundamentes stellen die Vorschriften zur Festlegung von Arbeits-, Dienst-, Flugdienst- und Ruhezeiten der Besatzungen dar. Diese Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien sollen gewährleisten, dass ein Flug unter dem Aspekt der psychischen und physischen Belastung seiner Besatzung sicher durchgeführt wird – die Grundlagen entspringen einer Sicherheitsverordnung, in den letzten Jahren zunehmend auch einer Sozialverordnung (europäische Harmonisierung).

Die Arbeitsgruppe FTL teilt ihre Aufgaben in zwei Hauptbereiche:


1. Die Betreuung der geltenden und die begleitende Entwicklung neuer Vorschriften zu Flugdienst- und Ruhezeitregelungen

  • Hilfestellung gegenüber den Mitgliedern im Umgang mit FTL - Problemen
  • Betreuung von Anfragen
  • Prüfung von Einsätzen
  • Computer-Programm zur Analyse von Einsätzen
  • Unterstützung des Vorstands in fachspezifischen Fragen
  • Führung des Fachdialogs mit den Aufsichtsbehörden in Deutschland und Europa
  • Führung des Fachdialogs mit dem verordnungsgebenden Ministerium 
  • Neue Entwicklungen der sich aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen wandelnden Belastungs- bzw. Einsatzszenarien


2. Grundlagen und Auswirkungen im aktuellen Themenbereich Fatigue Risk – Alertness Management

  • Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
  • Europäische Harmonisierung in Arbeitszeitordnung und Sozialordnung
  • Seminar/Training zum Alertness Management in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt
  • Unterstützung der berufs- und tarifpolitischen Arbeit der VC in diesem Thema


Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit:

  • der Entwicklung einer harmonisierten Europäischen Gesetzgebung zur Regelung von Flugdienst und Ruhezeiten unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse, ohne dabei den Blick auf wirtschaftliche Erfordernisse zu verlieren.
  • Implementierung der EU-OPS, insbesondere des Subpart Q und der zugehörigen deutschen Ausführungsbestimmung, die teilweise in der 1.DV LuftBO zusammengefasst sind, sowie der Entwicklung von Vorschriften zur Durchführung von Flügen mit einer Dienstzeit für die Besatzungen von über 18 Stunden (Ultra Long Range Operation – ULR).
  • EASA-Ops Rulemaking Phase
  • Entwicklung und Durchführung eines CRM-Seminars Fatigue Risk – Alertness Management

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu dem einen oder anderen FTL-Thema haben, dann schreiben Sie uns!

Haben Sie Fragen oder Interesse an Themen der Flugsicherheit bzw. möchten Sie Ihre Expertise in den Arbeitsgruppen einbringen? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

flightsafety@VCockpit.de