Dr. Marcel Gröls
Der Vorsitzende Tarifpolitik ist ein besonderer Vertreter im Sinne vom § 30 BGB. Geschäftskreis des Vorsitzenden Tarifpolitik ist die gewerkschaftliche und tarifpolitische Betätigung der VC. Der Vorsitzende Tarifpolitik ist in Zusammenarbeit mit dem Vorstand insbesondere zuständig für:
- die gewerkschaftliche Betätigung der VC.
- die Einhaltung der Aufgabenzuordnung im Tarifbereich der VC gemäß der Richtlinie zur Tarifarbeit in der VC.
- das Führen von Spitzengesprächen mit Arbeitgebern und Verbänden nach Beauftragung durch die jeweilige Tarifkommission unter Beteiligung des Sprechers, bzw. eines von der Tarifkommission benannten Vertreters.
- die Darstellung der VC-Tarifpositionen in der Öffentlichkeit.