Luftverkehrskonzept

Luftverkehrskonzept

Deutschland braucht ein zukunftsweisendes Luftverkehrskonzept

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 dazu verpflichtet den Luftverkehrsstandort Deutschland zu stärken und sich für dessen internationale Wettbewerbsfähigkeit einzusetzen. Dieses Ziel erfordert abgestimmte und in der Wirkung verzahnte Maßnahmen in den Bereichen der Verkehrsinfrastruktur sowie der betrieblichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere unter Berücksichtigung der internationalen Verflechtung des Luftverkehrs. Die deutsche Luftfahrt kann im harten internationalen Wettbewerb nur bestehen, wenn die deutsche Politik alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift und mit einem zukunftsweisenden Luftverkehrskonzept die entsprechenden Weichen stellt.

Verkehrs- und Flughafeninfrastruktur

  • Luftverkehr ist grundsätzlich eine Kompetenz des Bundes. Diese Kompetenz muss in einer besseren Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wieder mehr Gewicht erhalten. Im Mittelpunkt der Bewertung von Infrastrukturprojekten im Bereich des Luftverkehrs muss die volkswirtschaftliche Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland stehen, um Fehlplanungen und Kannibalisierungseffekte zwischen Flughäfen durch Entscheidungen auf Länderebene zu vermeiden.
  • Zur Erstellung eines Flughafeninfrastrukturplans bedarf es einer ergebnisoffenen, am Markt ausgerichteten Bedarfsanalyse unter Einbeziehung internationaler Quellen und Standards (ICAO /IATA). Investitionen der öffentlichen Hand dürfen nur dort getätigt werden, wo Standortentwicklung gemäß des zur erarbeitenden Bundeskonzepts erforderlich ist. Das modernisierte Beihilferecht der EU ist zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Flughäfen anzuwenden und zu überwachen. Private Investitionen dürfen dagegen nicht behindert werden.
  • Die notwendige Analyse muss zwingend die Betriebsstrukturen der Bestandsflughäfen und der dort angesiedelten deutschen Airlines berücksichtigen. Die betrieblichen und infrastrukturellen Erfordernisse von Angeboten im Passagier- und Frachtgeschäft müssen in Bezug auf die Betriebszeiten sowie Verkehrsanbindung entsprechend berücksichtigt werden. Eine Anbindung der Flughafeninfrastruktur an Bundesfernstraßen und Schienenwege halten wir in Bezug auf die Förderung von intermodalen Verkehrsangeboten für unverzichtbar.

Betrieb und nationale Faktoren

  • Solange ein Flughafenstandort nicht von bundesdeutscher volkswirtschaftlicher Gesamtbedeutung ist, darf es keine Betriebssubventionen — weder durch den Bund noch durch die Länder — geben. Dies schließt auch so genannte versteckte Subventionen ein, also Maßnahmen, wie z. B. Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen.
  • Die Umsetzung eines Single European Sky ist durch die Bundesrepublik voranzutreiben. Durch die zu erwartenden Streckenersparnisse bei internationalen Flügen leistet dieses europäische Vorhaben einen hohen Beitrag zur Einsparung von Kraftstoffen und ist damit eine besonders geeignete Maßnahme zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele. Ebenso tragen die zu erwartenden gradlinigeren Flüge zur Verkürzung von Flugzeiten und damit zur Erhöhung des Komforts für Reisende bei.
  • Bei der Diskussion und Genehmigung von Flugrouten sowie Anflugverfahren bedarf es einer Bewertung nach klaren, einheitlichen und öffentlich nachvollziehbaren Kriterien. Oberste Prämisse muss immer und ohne Zweifel die Sicherheit des Flugverkehrs sein. Danach sind ökologische und ökonomische Belange sowie der Lärmschutz zu berücksichtigen. Eine durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung muss einen Kompromiss zwischen Lärm- und CO2-Emissionen abbilden.
  • Die Betriebszeiten deutscher Flughäfen dürfen nicht weiter eingeschränkt werden. Die Bundesrepublik muss sich strikt an die diesbezüglichen Vorgaben der ICAO halten, wonach die Einschränkungen der Betriebszeiten nur das allerletzte regulatorische Mittel innerhalb der Luftverkehrspolitik sein darf. Bevor dieses Mittel eingesetzt wird, müssen die Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes ausgeschöpft werden. So könnten z.B. kontinuierliche Sink- bzw. Steigflugverfahren nicht nur die Lärmbelastung der Anwohner verringern, sondern auch den Ausstoß von CO2 merklich reduzieren. Um das maximale Potenzial dieser Maßnahmen zu nutzen, sollten an der Einführung dieser Verfahren alle betroffenen Parteien beteiligt sein.  Ergänzend hierzu sollten auch passive Schallschutzmaßnahmen am jeweiligen Standort bewertet werden.

Regulatoren, Rahmenbedingungen und internationale Verflechtung

  • Deutschland kann nicht in die Beihilfepolitik von Drittstaaten eingreifen und muss daher akzeptieren, dass Wettbewerber der Deutschen Luftfahrt staatliche Beihilfen genießen, welche in Deutschland oder der Europäischen Union illegal wären. Daher sind adäquate Schutzmechanismen zu ergreifen, um einer Ausweitung unfairer Wettbewerbsbedingungen entgegenzuwirken.
  • Wirtschafts-, industrie- und sozialpolitische Ziele lassen sich im Einklang hervorragend durch eine restriktive Genehmigungspraxis von Verkehrs- und Landerechten an Airlines aus Nicht-EU-Staaten umsetzen. Der Grad der Liberalisierung des Luftverkehrs ist bereits so weit fortgeschritten, dass eine Ausdehnung keine weiteren wirtschafts- und industriepolitischen Vorteile bringt. Nationale Interessen, besonders im sozialpolitischen Bereich, werden dabei jedoch bereits heute in den Hintergrund gedrängt. Eine weitere Ausdehnung ist weder sinnvoll noch tragbar.
  • Der Luftverkehr ist die am stärksten international vernetzte Branche. Dieser Umstand führt zu besonderen Regelungen, welche seit 1944 im Chicagoer Abkommen festgeschrieben sind. Nationale oder europäische Alleingänge darf es weder bei Steuern noch bei Abgaben geben. Die Einführung eines internationalen Emissionshandels darf es nur unter Beteiligung aller Luftfahrtnationen geben. Zum Abbau der Benachteiligung deutscher Airlines im internationalen Wettbewerb ist die Abschaffung der Luftverkehrsteuer dringend erforderlich.

Deutschland braucht ein Luftverkehrskonzept, um sich geeint dem Wettbewerb stellen zu können. Notwendige Analysen oder geplante regulatorische Eingriffe sind immer unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu erarbeiten. Eine starke Luftverkehrswirtschaft wird von gut ausgebildeten, motivierten und leistungsfähigen Mitarbeitern von Airlines, Flughäfen und Zulieferern getragen. Alle Maßnahmen müssen daher zwingend die Auswirkungen auf Arbeits- und Sozialstandards berücksichtigen. Der Schutz dieser Bedingungen steht nicht im Widerspruch zum harten internationalen Wettbewerb, sondern ist einer der Schlüssel, um diesem Wettbewerb mit eigener Stärke entgegentreten zu können.