§117 - Aktion Mitbestimmung jetzt!
Bundestagsabgeordnete appellieren an deutsche Fluggesellschaften, in denen es noch keine Tarifverträge zur Personalvertretung gibt.
Die Änderung des §117 Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht es seit dem 1. Mai 2019 auch den Besatzungsmitgliedern in deutschen Flugbetrieben einen Betriebsrat zu gründen - sie waren bisher von der gesetzlichen Regelung ausgenommen und hatten nur über einen Tarifvertrag Personalvertretung (TVPV) die Möglichkeit, ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen.
Auch wenn insbesondere die Arbeitsbedingungen bei Ryanair in den letzten Jahren im öffentlichen Fokus standen, handelt es sich bei dieser Gesetzesänderung nicht um eine „Lex Ryanair“ – die Liste der Flugbetriebe, die ihren Piloten und Flugbegleitern eine tariflich etablierte Mitbestimmung bisher verweigert haben ist lang: Ob Laudamotion, Thomas Cook Aviation, Air Cargo Global, Sundair oder DC Aviation; von den Betreibern weiterer Business-Jets ganz zu schweigen.
„Arbeitgeber konnten die bisherige Regelung ausnutzen, um Mitbestimmung in ihren Fluggesellschaften zu unterbinden. Damit ist jetzt Schluss!“, so Ingolf Schumacher, Vorsitzender Tarifpolitik. „Eine betriebliche Mitbestimmung wird jetzt kommen. Wir fordern alle untarifierten Flugbetriebe auf, die Gelegenheit zu nutzen und maßgeschneiderte Tarifverträge für ihre Piloten und Flugbegleiter zu verhandeln. Pilotinnen und Piloten in Flugbetrieben, deren Management Tarifverhandlungen mit der Vereinigung Cockpit ablehnt, unterstützen wir gerne bei der Wahl eines Betriebsrates.“
Unsere Tarifkommissionen werden unterstützt von zahlreichen Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Wir danken allen Wingwomen und Wingmen für ihr Engagement!
Arno Klare, MdB, SPD
Wingman für Mitbestimmung jetzt!
“Wo es Betriebsräte gibt, geht es den Unternehmen in aller Regel deutlich besser, weil es Mitbestimmung gibt, weil es Menschen gibt, die sich mit ihrem Unternehmen identifizieren, die mitdenken und das Interesse daran haben, dass ein Unternehmen floriert.”
Andreas Rimkus, MdB, SPD
Wingman für Mitbestimmung jetzt!
"An alle die Verantwortung tragen, an alle Unternehmenslenker in der Luftfahrt: Wenn ihr gute Angebote machen wollt, müsst ihr eure Mitarbeiter gut behandeln. Wir haben die Rahmenbedingungen geschaffen, ab jetzt gilt das Recht auf Mitbestimmung auch in der Luftfahrt. Nutzt die Gelegenheit, schließt mit euren Gewerkschaften Tarifverträge ab!"

Beate Müller-Gemmeke, MdB,
Bündnis 90/Die Grünen
Wingwoman für Mitbestimmung jetzt!
“Die Änderung des §117 Betriebsverfassungsgesetzes ist eine tolle Leistung. Ich würde mir wünschen, dass diejenigen Fluggesellschaften, die noch keinen Tarifvertrag Personalvertretung haben, sich nun auch auf den Weg machen, die Mitbestimmung in ihren Unternehmen umzusetzen.”

Pascal Meiser, MdB, Die Linke
Wingman für Mitbestimmung jetzt!
"Der Bundestag hat beschlossen, dass endlich auch das fliegende Personal sein Recht auf Mitbestimmung wahrnehmen kann, auch ohne Zustimmung der Arbeitgeber. Das ist gut und richtig so und ich als Bundestagsabgeordneter werden genau Hinschauen, dass diese Regelung auch umgesetzt wird."
Uwe Schummer, MdB, CDU
Wingman für Mitbestimmung jetzt!
“Wir erwarten von Unternehmen, die in Deutschland ihren Umsatz machen, die deutsche Namen tragen, dass sie Mitbestimmung als DNA der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland vorbildlich leben.”
Bernd Rützel, MdB, SPD
Wingman für Mitbestimmung jetzt!
"Wir haben den §117 des Betriebsverfassungsgesetzes geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, Betriebsräte für Besatzungsmitgliedern in Flugbetrieben einzurichten. Bis zum 1. Mai 2019 können Sie Tarifverträge abschließen, ich kann Ihnen das nur empfehlen! Ich freue mich über die Unternehmen, die jetzt schon in Tarifverhandlungen gegangen sind. Es wird sie alle stärken!"
Johannes Vogel , MdB, FDP
Wingman für Mitbestimmung jetzt!
"Zur sozialen Marktwirtschaft gehört Tarifautonomie, aber auch Mitbestimmung. Nur im Luftverkehr gab es die Ausnahme, dass Mitbestimmung nur mit Tarifvertrag geben konnte. Mit der Änderung des §117 ist eine gute Regelung geschaffen worden: Tarifvertragliche Lösungen werden ermöglicht; wenn es diese nicht gibt, haben die Flugzeugbesatzungen nun dasselbe Recht wie alle anderen Beschäftigten auch: Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz."