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Die Berufs- und Spezialgewerkschaften Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Marburger Bund (MB), Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO), Führungskräfteverband Chemie (VAA) und Vereinigung Cockpit (VC) haben diese Woche bei einem gemeinsamen Treffen in Frankfurt die Arbeitsrechtsexperten Prof. Dr. Wolfgang Däubler und Prof. Dr. Volker Rieble mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Anlass hierfür war der Entschließungsantrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung vom 6. Juli im Bundesrat. Hierin stellte sich diese hinter die Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes und der Koalitionsfreiheit. Die beiden unabhängigen Gutachter sollen nun klären, inwieweit Vorschläge zur Veränderung der Koalitionsfreiheit und der Tarifpluralität mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind.
Die sechs Berufs- und Spezialgewerkschaften sehen in dem Entschließungsantrag, der an die zuständigen Bundesratsausschüsse verwiesen wurde, einen Angriff auf die gewerkschaftliche Vielfalt in Deutschland. Gemeinsam wollen sie nun den weiteren Prozess mitgestalten und für die Tarifpluralität eintreten. Die Berufs- und Spezialgewerkschaften sehen sich dabei in einer Linie mit den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar und 23. Juni 2010. Das oberste Arbeitsgericht hatte sich hinter den Grundsatz der Tarifpluralität gestellt.
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Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 8.200 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.
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