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Drohnen am Flughafen: Wenn kleine Fluggeräte zum großen Risiko werden
Drohnen im Umfeld von Flughäfen stellen ein zunehmendes Sicherheitsrisiko dar. Warum Piloten sie kaum rechtzeitig erkennen können, weshalb selbst kleine Geräte gefährlich sind und wieso Flughäfen bei der Abwehr bislang an ihre Grenzen stoßen, erklären die erfahrenen Piloten Max Scheck, Moritz Bürger und Rainer Sokolowski.
Können Piloten Drohnen überhaupt rechtzeitig erkennen?
Als Pilot eine Drohne rechtzeitig zu erkennen, ist nahezu unmöglich. Verkehrsflugzeuge nähern sich im Anflug mit 250–300 km/h, während Drohnen sehr klein sind und im Sichtbild oft kaum größer erscheinen als Vögel. Wenn sie überhaupt auffallen, dann meist nur für den Bruchteil einer Sekunde aus dem Augenwinkel – ein gezieltes Erkennen ist praktisch ausgeschlossen, Sichtungen sind daher meist reiner Zufall.
Erschwerend kommt hinzu, dass im Start- oder Landeanflug im Cockpit viele Aufgaben gleichzeitig erledigt werden müssen. Eine aktive Suche nach Drohnen findet daher nicht statt – hier sind Piloten auf Informationen der Flugsicherung angewiesen.
Können Flugzeuge ausweichen, wenn eine Drohne gesichtet wird?
Selbst wenn Drohnen entdeckt werden, ist es für ein Ausweichmanöver fast immer zu spät. Piloten sind somit letztlich machtlos und können nur darauf hoffen, dass Drohnensteuerer ihre Verantwortung im Luftraum wahrnehmen und geltendes Recht einhalten.
Es wird vielfach angenommen, dass „so eine kleine Drohne“ – etwa typische Hobby-Kameradrohnen unter einem Kilogramm – einem Flugzeug nichts anhaben könne. Das ist jedoch ein gefährlicher Irrtum. Entscheidend ist die enorme Energie, die durch die Aufprallgeschwindigkeit entsteht. Selbst Cockpitscheiben von Verkehrsflugzeugen halten solchen Kollisionen nicht zwingend stand. Noch problematischer ist die Situation bei Helikoptern von Polizei und Rettungsdiensten, die oft nicht einmal über einen Vogelschlagschutz verfügen. Eine Drohne mit harten Bauteilen wie Rotoren und potenziell explosionsgefährdeten Batteriezellen ist zudem deutlich gefährlicher als ein Vogel.
Wie kann an Flughäfen wirksam gegen Drohnen vorgegangen werden?
Flughäfen selbst sind nicht für den Luftraum zuständig, sondern nur für den Betrieb am Boden. Alles, was in der Luft geschieht, fällt in die Verantwortung der DFS. Tauchen Drohnen auf, kann der Flughafen das nicht einfach verhindern – die Flugsicherung kann lediglich informieren.
Derzeit läuft es meist so ab: Wird eine Drohne gesichtet – die sich in der Regel weder verfolgen noch erneut ausmachen lässt – wird der Flugbetrieb vorsorglich für etwa 20 Minuten unterbrochen, in der Annahme, dass der Akku der Drohne dann leer ist.
Es gibt zwar inzwischen technische Systeme zur Erkennung und Abwehr, doch diese sind sehr teuer. Genau hier stellt sich die zentrale Frage: Wer trägt die Kosten, wenn wegen einer Drohne ein Flugzeug nicht landen kann oder sich verspätet? Die Zuständigkeit ist derzeit noch ungeklärt, deswegen bleibt die Drohnenabwehr an Flughäfen schwierig. Als Berufsverband sehen wir ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Wir fordern ein klares Konzept sowie geregelte Verantwortlichkeiten zur Detektion von Drohnen im Flughafenumfeld.
Unsere Empfehlung (SafeSky)
Das europäische UAS Traffic Management (UTM), auch U-Space genannt, ist ein Konzept für den koordinierten und sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) – umgangssprachlich Drohnen. Bei der Einführung gesetzlicher Vorgaben zur Integration von U-Space und UAS muss das bestehende hohe Niveau der Flugsicherheit mindestens erhalten, idealerweise sogar erhöht werden. Neue Regeln sollten daher sorgfältig entwickelt und ihre Einhaltung konsequent überwacht werden. Wichtig ist außerdem, von Anfang an eine positive Sicherheitskultur zu fördern, in der Vorfälle und Unfälle offen gemeldet werden können.
Darüber hinaus empfiehlt die VC ein abgestimmtes Luftraumkonzept, das die bestehenden Luftraumstrukturen der bemannten Luftfahrt nach ICAO-Klassifikation berücksichtigt. Der Prozess zur Festlegung dieser Strukturen sollte transparent gestaltet werden und die Interessen aller Luftraumnutzer sowie der Öffentlichkeit einbeziehen, die von UAS-Flügen im jeweiligen U-Space betroffen sind.
Für bemannte Luftfahrzeuge sollten auch im U-Space die „Standardised European Rules of the Air“ (SERA) gelten. Sie sollten außerdem ein Vorflugrecht gegenüber UAS haben. Dabei ist sicherzustellen, dass UAS jederzeit einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu bemannten Flugzeugen einhalten.
Alle Luftraumnutzer müssen eindeutig identifizierbar, kooperativ und angemessen geschult sein, um die geltenden Regeln und Sicherheitsstandards zuverlässig einhalten zu können. Drohnenoperationen, die den Luftverkehr stören oder gefährden, sollten als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr eingestuft und entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.
Weiterführende Informationen:
SafeSky der Vereinigung Cockpit, Unbemannte Luftfahrt und innovative Technologien, ab S.73: “Unbemannte Luftfahrt und innovative Technologien”
Podcast Read You 5, von der Vereinigung Cockpit und der Gewerkschaft der Flugsicherung: Folge 8 zu Drohnensichtung (Juli 2022)