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Die Ryanair-Klage vor dem EU-Gericht gegen die staatliche Corona-Hilfen für Condor in Höhe von 550 Millionen Euro im April 2020 haben die Richter weitgehend zurückgewiesen. Einziger Kritikpunkt bleibt die nicht ausreichende Begründung für die Gewährung der Hilfen durch die EU-Kommission. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Wirkung des Urteils erst einmal ausgesetzt.
"Wir begrüßen die eindeutige Klarstellung und das positive Signal, das durch das Urteil erfolgt ist," sagt VC-Präsident Stefan Herth. "Weder die Condor selbst noch ihre Kunden, die Beschäftigten oder Partnerfirmen sind davon betroffen. Da das Urteil auch keinerlei Auswirkung auf die Liquidität des Unternehmens hat, heißt das für alle Beteiligten, dass der erfolgreiche Sanierungskurs der Condor weitergehen kann und die Zukunft der Airline durch das Urteil in keinster Weise beeinträchtigt wird."
Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat in einer Pressekonferenz die Einschätzung bekräftigt, dass es beim Urteil des EU-Gerichts um die Begründung und nicht um die Frage der generellen Zulässigkeit der staatlichen Hilfen für Condor geht. Die EU-Kommission steht nun vor der Aufgabe, die Begründung für die Beihilfe von Condor noch einmal klarer darzulegen. Dabei handelt es sich weitgehend um eine Formalie, die die weitere Restrukturierung des Unternehmens nicht beeinträchtigt.
Die staatliche Unterstützung für Condor wurde nur deshalb gewährt, weil die Airline unverschuldet in die Krise geraten war und die Bundesregierung sowie das Land Hessen von ihrer Zukunftsfähigkeit überzeugt waren und sind. Das Vorgehen der klagenden Ryanair sorgt daher bei der VC für Befremden. Ryanair hat selber staatliche Hilfen bekommen und überzieht zahlreiche europäische Konkurrenten mit Klagen. Ryanair sorgt damit höchstens für Verunsicherung bei Kundinnen und Kunden sowie bei den Beschäftigten, hilft aber weder sich selbst noch der Luftfahrtbranche insgesamt. Das Vorgehen der Ryanair ist nicht situationsangemessen, sondern eindeutig destruktiv.
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