FAQs zur Übergangsversorgung

Wie stellt sich die Situation bei der Übergangsversorgung dar?

Der Tarifvertrag zur Übergangsversorgung (ÜV) existiert schon seit Jahrzehnten und wurde mehrfach (z.B. 2000 und 2010) geändert und ergänzt. Ende 2013 wurde er von Lufthansa gekündigt. Damit ist  er für das Bestandspersonal in der sogenannten Nachwirkung. Das heißt, solange kein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird, der etwas anderes regelt, kann das Bestandspersonal dauerhaft, wie bislang auch, eine unveränderte Übergangsversorgung beanspruchen. Neu einzustellende Kollegen fallen jedoch dann nicht mehr unter den Tarifvertrag Übergangsversorgung.
Nun hat  das Management der Lufthansa jedoch, mit einer aus Sicht der VC rechtlich nicht haltbaren Begründung, die Nachwirkung des Tarifvertrages in Abrede gestellt. Ein Affront, bedeutet es doch dass, entgegen gesetzlicher Regelungen, alle, die schon teils seit Jahrzehnten die ÜV als festen Vertragsbestandteil angesehen haben, aus Unternehmenssicht keinerlei Ansprüche mehr  haben sollen! Aufgrund der durch diese Ankündigung verursachten immensen Unruhe im Betrieb, erklärte das Management dann einseitig die Regelungen noch bis 2016 zur Anwendung bringen zu wollen, danach nicht mehr. Die bisherigen Rückstellungen in dreistelliger Millionenhöhe könnte man dann unter Umständen einfach dem Betriebsvermögen zuschlagen.
Die VC vertritt die Auffassung, dass es unsolidarisch wäre, neu einzustellende Kollegen deutlich schlechter zu stellen, als langjährig  Beschäftigte. Daher war es ein Angebot der VC,  einen Kostendeckel für die ÜV zu etablieren, der von allen Cockpitmitarbeitern gemeinsam geschultert würde. Dies wäre etwa z.B. durch die Anhebung des tarifvertraglich  festgelegten durchschnittlichen Mindest-Ausscheidealters von 58 Jahren möglich. Derzeit liegt es tatsächlich bereits bei über 59 Jahren.
Zudem wird mit 65 die Verkehrspiloten-Lizenz nicht mehr weiter verlängert, da dann auch  der Gesetzgeber aus Sicherheitsgründen endgültig einen Schlussstrich zieht. Also gibt es ein gesetzliches Aus für Piloten mit spätestens 65 Jahren, die gesetzliche Regelaltersgrenze wird aber auch für Piloten auf 67 Jahre angehoben. Auch diese Lücke muss nach Ansicht der VC mit einem neuen Tarifvertrag ausgeglichen werden.

 

Was ist die Übergangsversorgung überhaupt?

Die Übergangsversorgung kann man sich als einen „Solidartopf“ vorstellen, in den  für jeden Piloten in Abhängigkeit von Gehaltshöhe und Dauer der Firmenzugehörigkeit Geld eingezahlt wird. Nicht von jedem wird jedoch die Leistung hinterher auch in Anspruch genommen. Mit jedem Jahr dass man länger arbeitet, verzichtet man auf seine Ansprüche, zugunsten der Anderen.
Der seit Jahrzehnten bestehende Tarifvertrag, der es einstmals jedem ermöglichte ohne Einschränkung mit 55 Jahren aufzuhören, wurde in den letzten Jahren (zuletzt 2010) bereits mehrfach einvernehmlich modifiziert.
Jedes Jahr wird geprüft wie viele Kollegen aufhören möchten. Es wird der Altersdurchschnitt der Ausgeschiedenen über die letzten 5 Jahre errechnet. Dieser Schnitt muss mindestens 58 Jahre betragen, ansonsten müssen die Kollegen, die aufhören möchten, länger arbeiten, um diesen Schnitt zu erreichen  Im vergangenen Jahr lag der Schnitt bereits schon bei über 59 Jahren und das, obwohl es bis 2012, aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung, nicht möglich war, über das 60. Lebensjahr hinaus weiter zu arbeiten.
Weil für viele Rücklagen gebildet werden, diese aber nur von wenigen in voller Höhe in Anspruch genommen werden, sind die Kosten in diesem kollektiven System erheblich niedriger als wenn man sich einzeln absichern müsste. Diejenigen, die die Übergangsversorgung nicht voll in Anspruch nehmen verzichten sozusagen zugunsten der Anderen, die die Leistung benötigen.  


Ist der Vertrag noch „zeitgemäß“?

Was heißt „zeitgemäß“? Wer definiert  was „zeitgemäß“ ist?
Ist das nicht eine Phrase, die gerne diejenigen nutzen, die Verschlechterungen das Wort reden?
In einer Branche, in der es um eine große Verantwortung für viele Menschenleben geht,  die aber auf der einwandfreien Leistungsfähigkeit des Individuums beruht, müssen besondere  Maßstäbe gelten.  Auch in anderen Berufen gibt es Altersgrenzen, bspw. für Militärpiloten, Feuerwehrleute oder Fluglotsen, die ihre berufliche Tätigkeit teilweise deutlich vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters beenden müssen.
Menschen altern unterschiedlich schnell. Dies hat mit den finanziellen Herausforderungen von Unternehmen oder Gesellschaften nichts zu tun. Deswegen muss man diesem Umstand in einem Beruf, bei dem Menschenleben an physischer und psychischer Leistungsfähigkeit hängen, Rechnung tragen. Niemand wird leugnen, dass die menschlichen Sinne, die Reaktionsfähigkeit, die Belastbarkeit, etc. mit zunehmendem Alter abnehmen. Da dieser Abbau individuell unterschiedlich schnell abläuft, besteht auch die Notwendigkeit einer flexiblen Altersgrenze.


Kann jeder mit 55 Jahren aufhören?

Nein. In den letzten Jahren wurde der Tarifvertrag schon mehrfach geändert. Während es früher möglich war ohne Beschränkungen mit 55 Jahren aufzuhören, muss inzwischen ein Durchschnittsalter von 58 Jahren über die letzten 5 Jahre erreicht sein, damit man aufhören darf. Ansonsten wird man im Unternehmen „gehalten“, um den Schnitt zu erreichen. Aktuell lag das Durchschnittsalter im vergangenen Jahr aber sowieso schon bei über 59 Jahren und das, obwohl bis 2012 ein Fliegen über das 60. Lebensjahr nicht möglich war.


Kann man nicht aus dem Gehalt selber vorsorgen?

Es gibt einen Vertrag Übergangsversorgung, den man als Teil des Arbeitsvertrags werten muss. Somit sind die für die Übergangsversorgung  gebildeten Rückstellungen quasi Ersparnisse aus Gehaltsbestandteilen der Piloten. Streicht man diese Leistung, ist das ähnlich einer Gehaltskürzung. Es besteht ein vertraglicher Anspruch, auch wenn das Geld aus steuerlichen Gründen nicht zunächst an das Individuum ausgeschüttet, sondern vom Arbeitgeber verwaltet wird. Würde man die Rückstellungssumme an den Mitarbeiter auszahlen, so müsste dies sofort versteuert werden. Würde man darauf planen wollen mit dem 55. Lebensjahr aufhören zu können, wären sehr große Summen notwendig, um eine vergleichbare Versorgung aufzubauen, die dann aber unter Umständen gar nicht benötigt wird, weil man doch länger fliegen kann. Wesentlich sinnvoller ist die Absicherung entsprechend dem bisherigen Tarifvertrag Übergangsversorgung bei der alle quasi in einen „Solidartopf“ zahlen und diejenigen, die es durch vorzeitiges Ausscheiden benötigen, daraus Leistungen beziehen. Diejenigen die länger arbeiten verzichten, weil sie die für sie rückgestellte Summe nicht oder nur in Teilen beanspruchen. Durch dieses kollektive, solidarische System wird es  für die, die es in Anspruch nehmen (müssen) günstiger.


Ist das nicht zur teuer für das Unternehmen?

Nein, auch wenn das Management der Lufthansa in der Öffentlichkeit kundgetan hat, dass die Übergangsversorgung 8% der gesamten Personalkosten für das Cockpitpersonal einnimmt, hat die VC in einer Arbeitsgruppe zusammen mit Spezialisten des Unternehmens festgestellt, dass die Kosten in Wirklichkeit nur bei ca. 2-3%, liegen! Der Grund ist, dass für jeden älteren Kollegen in den oberen Gehaltsstufen, der ausscheidet, ein Copilot mit Einstiegsgehalt eingestellt wird.
In der Vergangenheit wurde bei der Höhe jedes Vergütungstarifvertragsabschluss auch der Kosteneffekt auf die Übergangsversorgungen mit berücksichtigt.


Das Rentenalter steigt ja wegen der demografischen Entwicklung an, wieso wollen die Piloten dem nicht Rechnung tragen?

Ein Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung ist nicht herzustellen. Die demografische Entwicklung sorgt zwar dafür, dass es Probleme bei der Finanzierung staatlicher Systeme gibt, weil immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsbezieher finanzieren müssen, aber diese haben mit der Übergangsversorgung nichts zu tun. Die Zeit der Übergangsversorgung bleibt ebenso unverändert, wie die Anzahl der Einzahlenden oder der Leistungsempfänger.

Die demografische Entwicklung ändert auch nichts daran, dass es immer Arbeitnehmer geben wird deren Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter abnimmt. Daher muss es im Interesse der Flugsicherheit insbesondere auch für Piloten die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der beruflichen Tätigkeit geben.