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Freie Interessenvertretung ist Grundrecht

Nach der Bundestagswahl am 22.09.2013 könnte es zu politischen Weichenstellungen kommen, die für die Vereinigung Cockpit (VC) und ihre Mitglieder zu gravierenden Einschnitten in der gewerkschaftlichen Handlungsfreiheit führen.
Nahezu in jeder Partei, die im Parlament sitzt, gibt es Vorbehalte gegen die sog. Spartengewerkschaften, d.h., gegen Tarifpluralität.
Vertreter aller Parteien sind mit unterschiedlicher Intensität aktiv, den Interessenvertretungen spezieller Berufsgruppen „die Flügel zu stutzen“. Das ist beschämend!
Herhalten muss als Paradebeispiel der Luftverkehr, vorrangig die Lufthansa, die durch Streiks von verschiedenen sog. Spartengewerkschaften immer wieder hohe wirtschaftliche Schäden in Kauf nehmen muss.
Niemand hinterfragt, warum es ausgerechnet in diesem Unternehmen, welches zu den Marktführern gehört und eine lange Tradition im Umgang mit Sozialpartnern hat, immer wieder zu Tarifkonflikten kommt.
Im Übrigen hatte die Lufthansa 2013 während des ver.di-Streiks quasi den Flugverkehr selber eingestellt und die bei Streiks der VC, UFO oder auch der GdF hergenommenen Parolen der Arbeitgeber blieben aus. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.
Der Gipfel der Eulenspiegelei war, dass am Ende die sog. Spartengewerkschaften die Schuld trugen, dass ver.di überhaupt streiken musste. Das wurde arbeitgeberseitig so formuliert.
Wen wundert es; hatten sich doch bereits 2010 der DGB und der BDA gemeinsam auf den Weg gemacht und eine Gesetzesinitiative eingebracht, die Tarifeinheit wieder herzustellen. Diese Initiative ist fehl geschlagen, dennoch besteht in fast allen Parteien der vermeintliche Zwang, eine gesetzlich angeordnete Einschränkung der Tarifpluralität bei der neu gewählten Bundesregierung durchzusetzen.
Die VC wird sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen zur Wehr setzen.
Das Recht auf Koalitionsfreiheit beinhaltet auch das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen und das soll auch so bleiben.
Willkürlich gegriffene Argumente, dass in Deutschland englische Verhältnisse einziehen würden und ständige Kaskadenstreiks zur Tagesordnung gehören, sind nicht zutreffend.
In den nächsten Wochen findet allerorts Wahlkampf für die Bundestagswahl statt; wann und wo immer Sie auf potentielle Abgeordnete Ihres Wahlkreises treffen: Sprechen Sie dieses Thema an!
Im Grundgesetz, Artikel 9 Absatz (3) ist verfassungsrechtlich verankert, dass für alle Berufe das Recht auf Vereinigung besteht. In diesem Zusammenhang steht auch das Recht auf den Abschluss von Kollektivverträgen (Tarifverträgen). Diese müssen ultima ratio auch mittels Arbeitskampf durchgesetzt werden können.
Die Vereinigung Cockpit hält sich an dieses Prinzip und handelt gemäß Art. 9, Abs. (3) GG.
Jegliche Eingriffe in die Handlungsfreiheit von Gewerkschaften/Berufsgewerkschaften, sind verfassungswidrig.

 

Lesen Sie dazu auch hilfreiche Argumente für mögliche Diskussionen in Ihrem Umfeld von Ingolf Schumacher und Bastian V. Roet im Anhang.