VC-Vizepräsidentin Katharina Dieseldorff / © Vereinigung Cockpit e.V.

Recht

Gewerkschaftsmitgliedschaft schützt – auch juristisch!

Warum die jüngsten Gerichtserfolge bei der Mehrflugstundenvergütung ein Wendepunkt für Pilotinnen und Piloten in Teilzeit sind – und welche Rolle die Gewerkschaftsmitgliedschaft spielt, darüber haben wir mit der Vizepräsidentin der Vereinigung Cockpit Katharina Dieseldorff gesprochen.

In den letzten Monaten gab es mehrere erfolgreiche Klagen von VC-Mitgliedern zur Mehrflugstundenvergütung für Teilzeitbeschäftigte. Was genau wurde entschieden?

Die Landesarbeitsgerichte in Hessen, München und Düsseldorf haben übereinstimmend entschieden, dass die bisherige Praxis bei Lufthansa, CityLine und Eurowings eine Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten darstellt. Pilotinnen und Piloten, die in Teilzeit arbeiten, haben Mehrflugstundenvergütung erst ab denselben Schwellenwerten wie Vollzeitkräfte erhalten – obwohl sie proportional weniger arbeiten. Die Gerichte sagen nun ganz klar: Das ist nicht gerechtfertigt.

Warum war bei diesen Klagen die Gewerkschaftszugehörigkeit entscheidend?

Das ist ein zentraler Punkt:
Die Klagen waren nur deshalb erfolgreich, weil die Kläger Mitglied der Vereinigung Cockpit waren.
Warum? Weil nur für Gewerkschaftsmitglieder der Manteltarifvertrag (MTV) kraft beiderseitiger Tarifbindung gilt. Das heißt:

  • Der Arbeitgeber ist tarifgebunden
  • Und das Gewerkschaftsmitglied ist es ebenfalls

Damit gilt der Tarifvertrag automatisch und verbindlich.

Die Gerichte haben zudem festgestellt, dass die arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln bei vielen Piloten teilunwirksam sind. Dadurch fallen diese Kolleginnen und Kollegen auf eine frühere, statische Tariflage zurück – ohne geregelte Mehrflugstundenvergütung. Nur Gewerkschaftsmitglieder können sich deshalb rechtswirksam auf den aktuellen MTV berufen.

Das bedeutet konkret: Ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft hätte der Kläger keinen Anspruch gehabt.
Mit Gewerkschaftsmitgliedschaft hat er vollständig gewonnen.

Was sagt das Urteil des LAG Hessen aus deiner Sicht aus?

Das Urteil vom 26. Mai 2025 ist besonders wichtig, weil das Gericht ausdrücklich feststellt, dass die Mehrflugstundenregelung für Teilzeitkräfte weder sachlich gerechtfertigt noch zulässig ist.Zudem öffnet das Gericht die Tür zur Revision beim Bundesarbeitsgericht – was zeigt, wie grundlegend diese Frage für die Branche ist.

Aber entscheidend bleibt: Der Kläger konnte nur gewinnen, weil er Gewerkschaftsmitglied war und der MTV damit verbindlich galt. 

Welche Bedeutung haben die Urteile für andere VC-Mitglieder?

Die Entscheidungen schaffen eine sehr starke rechtliche Grundlage für alle VC-Mitglieder, die in Teilzeit arbeiten. Sie zeigen:

  1. Tarifbindung wirkt – und sie wirkt zugunsten der Mitglieder.
  2. Ungerechtfertigte Benachteiligungen von Teilzeitkräften werden von den Gerichten nicht akzeptiert.
  3. Wer VC-Mitglied ist, hat deutlich bessere Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Für uns ist das ein starkes Signal: Gewerkschaftsmitgliedschaft schützt – auch juristisch.

Was sollten Betroffene jetzt konkret beachten?

Hier gibt es je nach Airline unterschiedliche Fristen und Schritte:

Lufthansa

  • Bei Ende des Arbeitsverhältnisses oder Eintritt in die ÜV müssen Ansprüche schriftlich innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden – E-Mail reicht nicht!
  • Empfehlung: Einwurfeinschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.

CityLine

  • Ebenfalls 6-monatige Ausschlussfrist nach §20 MTV Nr. 4.
  • Auch hier ist Textform per E-Mail nicht ausreichend.
  • Die Entscheidung ist noch in der Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG.

Eurowings

  • Ansprüche müssen alle drei Monate wiederholt geltend gemacht werden – jeweils vor der nächsten Gehaltsabrechnung.
  • Hier reicht Textform, aber sie muss regelmäßig erneuert werden.

Was bedeutet das alles für die Rolle von Fachgewerkschaften wie der VC?

Diese Fälle zeigen ganz deutlich: Tarifverträge funktionieren nur dann für Beschäftigte, wenn sie auch Mitglied der zuständigen Gewerkschaft sind.

Was sich viele nicht bewusst machen:Arbeitgeber versuchen zunehmend, Tarifverträge durch arbeitsvertragliche Formulierungen zu "ersetzen" oder abzuschwächen. Die Gerichte haben nun bestätigt, dass solche Klauseln nicht automatisch dieselbe Schutzwirkung haben wie echte Tarifbindung.

Für Pilotinnen und Piloten bedeutet das: Wer nicht Mitglied der VC ist, hat im Zweifel keinen Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen – selbst wenn sie im Arbeitsvertrag erwähnt werden.

Was ist deine zentrale Botschaft an die Pilotinnen und Piloten?

Werdet euch eurer eigenen Hebel bewusst. Die aktuellen Gerichtsurteile zeigen, wie wertvoll eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist. Sie entscheidet im Konfliktfall darüber, ob Tarifverträge gelten – und damit über ganz konkrete Leistungen wie die Mehrflugstundenvergütung.

Ohne starke Fachgewerkschaft gibt es keine starke Tarifbindung.

Und ohne starke Tarifbindung gibt es keine verlässlichen Arbeitsbedingungen.