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Anmerkungen zur VC-Policy "Schwangerschaft, Elternzeit,
Jetzt hoffe ich, dass nicht alle männlichen Mitglieder aufhören zu lesen, denn durch ein neues Elternzeitgesetz (Januar 2001) hat sich einiges geändert, was für beide Geschlechter interessant ist.
Da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf künftig immer schwieriger werden dürfte, erstellte die AG Pilotinnen nun eine Policy zum Thema Schwangerschaft und Elternzeit (früher Erziehungsurlaub). <link>Sie finden die Policy hier.
Zum Thema Schwangerschaft gibt es nicht viel zu erzählen, da in Deutschland die Frauen gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt sind. Mit Wissen einer Schwangerschaft darf nicht mehr in einem Flugzeug gearbeitet werden und das Gehalt muss voll weiter gezahlt werden. Alles Weitere finden Sie im Mutterschutzgesetz.
Nun zum Thema Elternzeit:
Dies betrifft ungefähr die ersten 3 Lebensjahre des Kindes. Auch hier ist es durch die Gesetzesänderung zu einigen Verbesserungen gekommen.
Es können z.B. beide Eltern gleichzeitig Elternzeit haben und die Erziehung des Kindes gemeinsam übernehmen oder Teilzeit arbeiten.
Dieses neue Gesetz bietet den Eltern weitreichende Möglichkeiten, so dass wir als Berufsverband fordern, dass die Fluggesellschaften diverse Modelle zur Auswahl stellen.
Grob sollen dies 2 Gruppen sein:
Entweder man bekommt im Jahr ein paar Monate frei oder man fliegt jeden Monat weniger, je nachdem, wie die individuelle Kinderbetreuung/Erziehung für den Einzelnen am besten zu lösen ist.
Wenn das Kind schon aus der Elternzeit herausfällt (2 – 3 Jahre) ergibt sich jedoch weiterhin ein Betreuungsproblem, deshalb fordern wir das Angebot diverser Teilzeitmodelle bis zur Volljährigkeit des Kindes.
Nina Moers,
AG Pilotinnen