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Meldung von Vorfällen bei der Sicherheitskontrolle von Crews

Handlungsempfehlung und neues Meldeformular der Vereinigung Cockpit

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in letzter Zeit häufen sich Anfragen Ihrerseits zu Sicherheitskontrollen, vornehmlich an den Flughäfen TXL und HAM. Gemäß den uns vorliegenden Berichten mussten Crews bei der Nachkontrolle des Gepäcks ihren gesamten Kofferinhalt entleeren. Dieser wurde dann einzeln nachkontrolliert. Die damit verbundenen Umstände und Verzögerungen sind ärgerlich, ebenso kann das Vorzeigen des gesamten Kofferinhaltes an sich schon unangenehm sein, insbesondere wenn dies dann noch vor den Augen anderer Crewmitglieder oder fremden Flughafenmitarbeitern geschieht.

Wir, die AG Security der VC, sind in Kontakt mit den Flughäfen und versuchen die beschriebene Situation zu verbessern. Wir fordern einerseits, dass solche Nachkontrollen sichtgeschützt oder in einem separaten Raum stattfinden. Zum anderen sehen wir keinen Grund dafür, dass allein aufgrund einer Quote eine solche intensive Untersuchung des Gepäcks erfolgt. Anders sieht es aus, sobald Gegenstände nicht eindeutig durch die Kontrollgeräte identifiziert werden können. Hier sind Nachkontrollen vorgeschrieben.

Falls Sie als Crew oder auch als einzelne Person im Dienst in eine solche Kontrolle geraten, insbesondere bei unangemessenem Verhalten der Luftsicherheitsassistenten, bitten wir Sie, uns einen Bericht über den Vorfall zu schicken. Um Ihnen das Verfassen zu vereinfachen, haben wir ein vorgefertigtes Formular für Sie vorbereitet, das Sie ausgefüllt bitte an folgende E-Mail-Adresse oder an die Geschäftsstelle der Vereinigung Cockpit e.V. schicken:

oder an 

Vereinigung Cockpit e.V.
AG SEC
Unterschweinstiege 10, 6.OG
60549 Frankfurt

Selbstverständlich können Sie den Vorfall als Text schildern. Um bei den Behörden oder Flughäfen eine Veränderung der momentanen Situation durchzusetzen sind folgende Informationen für die Bearbeitung und Lösung des Problems unverzichtbar:

Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalles, Fluggast-/ Personal- oder Airlinebeauftragte Kontrollstelle und Dienstnummer oder Name des involvierten Sicherheitspersonals.

Falls Sie noch Zeugen im Form von anderen Crewmitgliedern oder Flughafenmitarbeitern haben, sollten Sie deren Name gerne angeben.

Trotz der Unannehmlichkeiten einer solchen Nachkontrolle möchten wir Sie bitten, freundlich zu bleiben und den Aufforderungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten. Das Personal vor Ort führt die Vorgaben aus und kann diese nicht ändern. 

Juristisch in Klärung ist die Möglichkeit auf das Persönlichkeitsrecht zu verweisen, um auf eine Kontrolle in einem blickgeschützten Bereich bestehen zu können. Zumindest können Sie freundlich darum bitten, die Kontrolle in einem solchen Bereich durchzuführen.

Seien Sie nicht überrascht, falls die Mitarbeiter Ihnen nicht ihren Namen nennen wollen. Dazu sind sie nicht verpflichtet. Aber auf Aufforderung müssen die Mitarbeiter Ihnen ihre Personal-oder Dienstnummer nennen. Sollte dies verweigert werden, empfehlen wir die Hinzuziehung eines Vorgesetzten/Aufsichtsführenden.

Um den geordneten Ablauf der Sicherheitskontrolle zu gewährleisten, finden Sie hier ebenfalls unsere Handlungsempfehlung zu Sicherheitskontrollen der Crews. Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, Ihr Gepäck auf den Flughäfen aufzugeben, an denen dies möglich ist. So umgehen Sie eine mögliche Nachkontrolle des gesamten Koffers und müssen bei Bedarf nur das Handgepäck nachkontrollieren lassen. 

Ohne Ihre Reports können wir nicht an die Flughäfen und Behörden herantreten, um eine Veränderung herbeizuführen. Wir sind auf Ihre Hilfe und die detaillierten Informationen angewiesen.

Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten auf die eingehenden Berichte antworten. 

Bitte haben Sie Verständnis, falls es etwas länger dauert und/oder eine Änderung der Kontrollen nicht sofort eintritt. Denn für die Umsetzung der Vorgaben bei der Personal- und Warenkontrolle nach §8 LuftSiG (darunter fallen in der Regel auch Crews) sind die jeweiligen Flughäfen zuständig (nicht die Bundespolizei) und unterliegen der Hoheit der Landesluftfahrtbehörden. Jeder Flughafen kann somit die Kontrollen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus verschärfen, wodurch wir mit jedem Flughafen einzeln in Kontakt treten müssen. Bei den Fluggastkontrollen nach §5 LuftSiG ist wiederum die Bundespolizei als Aufsichtsbehörde zuständig.

Ihre AG Security der Vereinigung Cockpit.