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Tarifeinheitsgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt

Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Urteil über die Verfassungsklage gegen das Tarifeinheitsgesetz verkündet.

In diesem Urteil stellt das Gericht fest, dass das Gesetz in wichtigen Punkten nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren ist und erklärt es somit in Teilen für verfassungswidrig.

„Der Senat hat die unbegrenzte Verdrängung von Tarifverträgen zu Recht als verfassungswidrig bewertet. Dennoch sind wir von dem Urteil insgesamt enttäuscht, da das Gesetz weiterhin in Kraft bleibt. Kleinere Gewerkschaften bleiben durch das Tarifeinheitsgesetz bedroht.  Minderheiten können sich nicht von der Gewerkschaft vertreten lassen, für die sie sich frei entschieden haben. Positiv bewerten wir, dass die Richter das Streikrecht der Minderheitsgewerkschaften ausdrücklich bestätigen und Haftungsrisiken hieraus ausschließen.“, so Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit.

„Erst die Zukunft wird das wahre Ausmaß dieses Gesetzes offenlegen und dann werden sich Viele fragen, wie konnten wir so etwas zulassen?“, so Schulz weiter.

Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, bis Ende Dezember 2018 das Tarifeinheitsgesetz nachzubessern, um sicherzustellen, dass die spezifischen Interessen der durch die Minderheitsgewerkschaften vertretenen Mitglieder nicht unter den Tisch fallen können.

„Das Urteil schafft neue Rechtsunsicherheit. Das vom Senat mehrfach aufgestellte Ziel eines fairen Ausgleichs zwischen den Tarifvertragsparteien wird durch das Urteil nicht erreicht. Es verschärft den Wettbewerb zwischen den Gewerkschaften innerhalb der Betriebe und führt zu neuen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten.“, so Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D.

„Nun werden wir die Umsetzung des Urteils kritisch verfolgen und die Nachbesserung durch den Gesetzgeber aktiv begleiten. Auch in Zukunft wird sich die Vereinigung Cockpit für die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder in gewohnter Weise stark machen. Ein Tarifeinheitsgesetz wird daran nichts ändern.“, so Schulz abschließend.