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Tarifeinheitsgesetz: Mündliche Verhandlung beginnt

Vereinigung Cockpit von Verfassungswidrigkeit des Gesetzes überzeugt

Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zum Tarifeinheitsgesetz.

Als einer der Beschwerdeführer ist die Vereinigung Cockpit (VC) davon überzeugt, dass dieses Gesetz gegen die Freiheitsrechte aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt. Daher muss es durch das Gericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt werden.

„Kleine Gewerkschaften wie wir werden ihrer Rechte beraubt, denn de facto bedeutet es ein Streikverbot. Dieser Verfassungsbruch gleicht einer Abschaffung dieser Gewerkschaften und darf deshalb nicht bestehen bleiben“, so Ilja Schulz, Präsident der VC.

Tarifpluralität ist kein Problem, daher ist dieses Gesetz auch völlig überflüssig. Der Gesetzgeber hat nicht das Recht, gegen den Willen des Einzelnen festzulegen, wer für ihn Tarifverträge abschließen darf. Er schränkt die Rechte jedes Bürgers auf gewerkschaftliche Vertretung immens ein. Daher ist es jetzt Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes diesem Treiben Einhalt zu gebieten.

„Das Gesetz ist verfassungswidrig und überflüssig und muss für nichtig erklärt werden“, so Schulz weiter. 

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Für Rückfragen: 

Markus Wahl, Vorstand Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher, Tel. 0176 / 16 959 001,

VC-Pressestelle, Tel. 069 / 69 59 76 102

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Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 9.600 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.

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