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Tarifeinheitsgesetz: VC kämpft weiter!

Das Gesetz zur Tarifeinheit beschäftigt die VC seit geraumer Zeit. Nun ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und das Gesetz ist in Kraft getreten. Aus diesem Anlass wollen wir den bisherigen Verlauf zusammenfassen und einen Ausblick auf unsere weiteren Aktivitäten machen. 

Aktivitäten der VC

In zahlreichen Gesprächen und Veranstaltungen hat der Vorstand, die Vorsitzende Tarifpolitik und der Leiter Hauptstadtrepräsentanz den direkten Kontakt mit Abgeordneten und Vertretern des Arbeitsministeriums gesucht um insbesondere die Mitglieder der Regierungsparteien zur Ablehnung des Gesetzes zu bewegen. In diversen Aktionen haben wir gegen das Gesetz demonstriert und koordinieren unsere Aktivitäten mit unseren Partnern im Bündnis für Koalitionsfreiheit (dbb beamtenbund und tarifunion, Deutscher Journalisten-Verband, Marburger Bund und Vereinigung Cockpit).

Am 2. März startete unserer 72stündige Mahnwache vor den Parteizentralen von CDU und SPD (https://youtu.be/ROKDK7yQzc8) Begleitet würde die Aktion mit einer gemeinsamen Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz am 3. März (https://youtu.be/R5z5joZ5MaE), einschließlich der Vorstellung einer gemeinsamen Resolution des Bündnisses. (<link verein aktuelles details news nein-zum-grundrechtsbruch-nein-zum-tarifeinheitsgesetz.html>www.vcockpit.de/verein/aktuelles/details/news/nein-zum-grundrechtsbruch-nein-zum-tarifeinheitsgesetz.html)

Im Bündnis für Koalitionsfreiheit haben wir am 16. April ein Hearing mit 150 Gästen in Berlin veranstaltet (https://youtu.be/mXUE_OkU8WU ), sowie auch in sozialen Medien mit der eher unkonventionellen Methode eines Erklärvideos für Aufmerksamkeit gesorgt (https://youtu.be/0z4Z1aKXGXI ). Über kleine Updates der Gesetzgebung haben wir regelmäßig über Twitter informiert. (https://twitter.com/vcockpit)

Weg der Gesetzgebung - Bundestag

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am 4. Mai das Gesetz zur Tarifeinheit beraten und die Beschlussempfehlung (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/049/1804966.pdf) „Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4062 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804062.pdf )unverändert anzunehmen“ abgegeben. Das Video der Anhörung mit VC Anwalt Gerhart Baum ist online abrufbar. (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw19_pa_arbeit_soziales/367818)  

Daraufhin fand am 22. Mai die zweite und dritte Lesung des Tarifeinheitsgesetzes statt. Wie leider zu erwarten war, wurde das Gesetz durch die Mehrheit der Großen Koalition angenommen. Es muss festgehalten werden, dass insgesamt 28 Abgeordnete der Regierungskoalition dem Gesetz ihre Zustimmung versagt haben (17 Nein / 11 Enthaltungen)  Das gesamte Video zu TOP 27 „Gesetz zur Tarifeinheit“ der 107. Sitzung des 18. BT finden Sie online. (http://dbtg.tv/fvid/5117612) Es lohnt sich durchaus, die ganze Debatte anzusehen. Zu „empfehlen“ sind die Beiträge von BM Andrea Nahles (SPD) (http://dbtg.tv/fvid/5117621) , Klaus Ernst (Linke) (http://dbtg.tv/fvid/5117622) , Beate Müller-Gemmeke (Grüne) (http://dbtg.tv/fvid/5117746) und Rudolf Henke (CDU) (http://dbtg.tv/fvid/5117772)

Bundesrat

Am 12. Juni war der zweite Durchgang im Bundesrat. Das Tarifeinheitsgesetz ist ein sog. Einspruchsgesetz, eine Mehrheit in der Länderkammer ist daher nicht erforderlich. Der Bundesrat hat von seinem Einspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht. (http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0222-15)

Bundespräsident

Nach der „Zustimmung“ des Bundesrates ging das Gesetz zur Prüfung und Ausfertigung an den Bundespräsidenten. Joachim Gauck hat das Gesetz jedoch nicht schnell durchgewunken, sondern erst am 3. Juli unterschrieben, so dass das Gesetz nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10. Juli in Kraft getreten ist. (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115028.pdf)

Am 15. Juni hat Ilja Schulz den Bundespräsidenten angeschrieben. In dem Brief appellierte er an Joachim Gauck das Gesetz nicht auszufertigen. Der Bundespräsident hätte die Unterschrift aus verfassungsrechtlichen Gründen noch verweigern können. Dieser Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik allerdings erst 5 bzw. 7 Mal vorgekommen. (http://tinyurl.com/oyhvdv9).

Angekündigte Verfassungsbeschwerde

Wir haben bereits vor mehreren Monaten gemeinsam mit der Kanzlei Baum Reiter und Collegen begonnen, eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten und haben diese mit Inkrafttreten des Gesetzes unverzüglich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Gleichzeitig hat die VC einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz gestellt. Nun ist abzuwarten wie das Bundesverfassungsgericht in der Sache entscheidet und einen Zeitplan für die notwendigen Anhörungen aufstellt. Die Prozessbevollmächtigten der VC und die Partner im Bündnis für Koalitionsfreiheit stimmen sich hierzu eng ab.