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Bianca, es gibt bereits ein rechtskräftiges Urteil des Landesarbeitsgerichts München. Warum müssen CityLine-Beschäftigte trotzdem selbst vor Gericht ziehen?
Der Ausgangspunkt ist die Frage, wie Mehrflugstunden bei Teilzeitbeschäftigten vergütet werden. Bislang galt bei der CityLine für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte dieselbe Auslösegrenze für Mehrflugstundenzuschläge. Wir halten das für eine Benachteiligung der Teilzeitbeschäftigten. Nach unserer Auffassung muss diese Grenze entsprechend des individuellen Teilzeitquotienten abgesenkt werden.
Genau diese Rechtsauffassung hat das Landesarbeitsgericht München im Falle eines klagenden CityLine-Piloten bestätigt. Die Entscheidung aus dem Jahr 2025 ist rechtskräftig. Aus unserer Sicht wäre deshalb die logische Konsequenz, diese Rechtsprechung auch auf die anderen betroffenen Teilzeitbeschäftigten anzuwenden.
CityLine sieht das offenbar anders.
Ja. CityLine hat Verfassungsbeschwerde eingelegt und vertritt offensichtlich die Auffassung, dass noch keine abschließende Entscheidung vorliege. Deshalb ist der Arbeitgeber derzeit nicht bereit, die Entscheidung auf die anderen Teilzeitbeschäftigten zu übertragen.
Und deshalb geht die VC jetzt einen Sonderweg?
Genau. Für Ansprüche ab 2020 hatte die CityLine bislang fortlaufend einen sogenannten Einredeverjährungsverzicht gegenüber den betroffenen Beschäftigten erklärt. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Unsere Mitglieder mussten ihre Ansprüche nicht vorsorglich einklagen, um eine Verjährung zu verhindern. Für Ansprüche aus dem Jahr 2023 liegt uns ein solcher Verzicht aber nicht vor. Diese Ansprüche drohen zum Jahresende zu verjähren. Wer jetzt untätig bleibt, riskiert also, Ansprüche zu verlieren. Deshalb müssen wir handeln.
Was heißt Sonderweg konkret?
Der VC-Vorstand hat entschieden, alle betroffenen Mitglieder bei diesen Verfahren zu unterstützen – unabhängig davon, ob sie eine private Rechtsschutzversicherung haben. Normalerweise sieht unsere Rechtsschutzordnung vor, dass eine vorhandene private Rechtsschutzversicherung eingebracht werden muss. Davon weichen wir hier bewusst ab. Die Mitglieder erhalten für diese Verfahren Rechtsschutz über die VC.
Und wir gehen noch einen Schritt weiter: Üblicherweise müssen Reisekosten der Anwälte, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen anfallen, von den Mitgliedern selbst getragen werden. Auch diese Kosten übernimmt in diesem Fall die VC. Wir wollen vermeiden, dass die Durchsetzung der Ansprüche für unsere CityLine-Mitglieder mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung verbunden ist. Dafür nimmt die VC bewusst eine erhebliche Summe in die Hand.
Wie ist die Resonanz?
Sehr gut. Uns liegen bereits sehr viele Rechtsschutzanträge vor und die ersten Rechtsschutzzusagen sind verschickt. Wer seine Zusage bereits erhalten hat, sollte sich jetzt möglichst umgehend an die dort genannte Kanzlei wenden. Die Kanzleien übernehmen die Verfahrensführung und teilen den Mitgliedern mit, welche Unterlagen sie für die Klageschrift benötigen. Wir haben alles vorbereitet, damit es jetzt schnell gehen kann.
Was sind das für Kanzleien?
Wir haben dafür zwei Partnerkanzleien ausgewählt, mit denen wir schon lange zusammenarbeiten – auch bei größeren Verfahren. Sie kennen die Luftverkehrsbranche und insbesondere die arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Cockpit sehr gut.
Mir ist wichtig, das noch einmal deutlich zu sagen: Beide Kanzleien sind von uns umfassend gebrieft, kennen die CityLine-Thematik und das konkrete Vorgehen ist eng mit uns abgestimmt. Unsere Mitglieder können sich darauf verlassen, dass sie dort von Anwälten betreut werden, die sowohl die Branche als auch die konkrete Thematik kennen.
Das klingt nach einer regelrechten Klagewelle gegen CityLine.
Ja. CityLine sollte sich auf eine Klagewelle einstellen. Aufgrund der fehlenden Kooperationsbereitschaft der Arbeitsgebers und der zum Jahresende drohenden Verjährung der Ansprüche, müssen die betroffenen Mitglieder ihre Ansprüche individuell gerichtlich geltend machen. Wir haben deshalb die Voraussetzungen geschaffen, damit diese Verfahren jetzt zügig auf den Weg gebracht werden können.
Und wer noch keinen Rechtsschutzantrag gestellt hat?
Der sollte jetzt handeln. Noch bis Freitag, 2. Oktober, können die Mitglieder ihren Rechtsschutzantrag bei uns über ein Online-Formular einreichen. Die Anträge, die jetzt noch eingehen, sollen Anfang der kommenden Woche ihre Zusage erhalten. Danach können die externen Anwälte direkt tätig werden.
Gilt der 31. Dezember als entscheidende Frist für alle?
Hier muss man zwischen Verjährungs- und tariflicher Ausschlussfrist unterscheiden: Die Verjährung der Ansprüche aus 2023 tritt zum 31.12.2026 ein und greift für alle betroffenen Beschäftigten.
Darüber hinaus kann im Einzelfall auch die tarifvertragliche Ausschlussfrist greifen. Danach müssen Beschäftigte ihre Ansprüche vor Ablauf der 6-monatigen Ausschlussfrist nach dem Ausscheiden schriftlich geltend machen. Besonders aufmerksam müssen deshalb ehemalige CityLine-Beschäftigte sein, die das Unternehmen bereits verlassen haben. Für diese kann deshalb früher Handlungsbedarf bestehen. Betroffene sollten sich deshalb im Zweifel zeitnah bei uns melden und die sie vertretene Kanzlei gleich bei erster Kontaktaufnahme auf eine etwaige Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der CityLine hinweisen.
Was ist für dich die wichtigste Botschaft hinter dieser Aktion?
Wir wollen unseren CityLine-Kolleginnen und -Kollegen maximalen Support geben. Es gibt eine rechtskräftige arbeitsgerichtliche Entscheidung, gleichzeitig besteht für die einzelnen Mitglieder das Risiko, dass Ansprüche verloren gehen, wenn sie nicht tätig werden. Deshalb stellen wir jetzt die notwendige rechtliche und finanzielle Unterstützung bereit. Und die große Zahl der bisherigen Rechtsschutzanträge zeigt uns: Die Mitglieder nehmen dieses Angebot an.