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Die elektronische Patientenakte (ePA)

Was Pilotinnen und Piloten wissen sollten

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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist da – und wird schrittweise für gesetzlich Versicherte verwendet, sofern sie der Nutzung nicht widersprechen. Die Idee einer zentralen, digital zugänglichen Gesundheitsakte kann für Pilotinnen und Piloten erhebliche Risiken bergen. Besonders mit Blick auf die medizinische Tauglichkeit und den Umgang mit sensiblen Diagnosen entstehen neue Herausforderungen. Daher wollen wir im Folgenden über ein paar Themen informieren.
 

Was ist die ePA?

Die ePA ist eine digitale Gesundheitsakte, in der ärztliche Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, Impfungen und weitere medizinische Informationen gespeichert werden. Für gesetzlich Krankenversicherte wurde sie Anfang 2025 bundesweit eingeführt und wird – sofern kein Widerspruch nach dem „Opt-out“-Prinzip erfolgt – automatisch genutzt.

Versicherte in der Privaten Krankenversicherung hingegen müssen der Nutzung der ePA explizit zustimmen („Opt-in“).
 

Wer kann auf die Daten zugreifen?

Die ePA kann durch Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken eingesehen und befüllt werden, aktuell mit einer pauschalen Zugriffsbefugnis von 90 Tagen. Einzelne Dokumente lassen sich nicht gesondert verbergen. Hierdurch können auch Informationen, die z.B. ursprünglich nur für den Hausarzt gedacht waren, in eine Begutachtung durch Fliegerärzte (AME) einfließen.
 

Was bedeutet das für Pilotinnen und Piloten?

Diagnosen oder Einträge in der ePA können, auch wenn sie medizinisch längst ohne Relevanz sind, im Rahmen einer Tauglichkeitsuntersuchung bewertet werden. Besonders kritisch: Einträge zu psychischen Erkrankungen oder Substanzmissbrauch. Eine nachträgliche Löschung aus der Akte ist nicht vorgesehen.

Die Datenhoheit liegt hierbei nur theoretisch bei den Nutzen. Praktisch werden viele Daten bereits durch das Einlesen der Gesundheitskarte automatisiert hinterlegt, ohne dass die Betroffenen dies aktiv bestätigen. Bei vielen Arztpraxen fehlt oft die Sensibilität für die besonderen medizinischen Anforderungen an das fliegende Personal. Dadurch kann es zu Diagnoseschlüsseln kommen, die zum Abrechnen der ärztlichen Tätigkeit benötigt werden, jedoch gleichzeitig flugtauglichkeitsrelevant sein können, obwohl es keine medizinische Relevanz gibt (z. B. akute Anpassungsstörung).

Mit fehlender Transparenz über gespeicherte Inhalte steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Diagnosen unerwartet eine Tauglichkeitsuntersuchung beeinträchtigen und eine weitere Abklärung oder Verweisung nach sich ziehen.
 

ePA und Datensicherheit

Zahlreiche Berufsverbände, darunter der Verband psychologischer Psychotherapeuten (VPP im BDP), haben Sicherheitsbedenken geäußert. Diese beziehen sich auf Datensicherheit und wurden u.a. auch vom Chaos Computer Club (CCC) geäußert, welcher eine frühere Version der Datenbanken hacken konnte.
Darüber hinaus erlaubt das Gesetz eine pseudonymisierte Nutzung zu Forschungszwecken, bei der keine individuelle Zustimmung erfolgen muss. Hierbei sind Rückschlüsse auf einzelne Berufsgruppen möglich, solange die einzelne Person nicht identifizierbar ist.
 

Wie kann ich mich schützen?

  • Verständnis für das System entwickeln: Je besser man über die Funktionsweise der ePA informiert ist, desto gezielter kann man sie nutzen – oder bewusst vermeiden.
  • Zugriffsrechte verwalten: Den Zugriff auf die ePA in der Krankenkassenapp einschränken und kontrollieren – Dies ist allerdings nur für die Akte als Ganzes möglich, nicht für einzelne Dokumente.
  • Umgang mit Diagnosen: Beratung zu sensiblen Themen ohne Diagnosestellung (z. B. Schlafstörungen, psychologische Beratung) sollten bei Bedarf mit Ärzten und Ärztinnen mit Hinweis auf die möglichen Folgen einer dokumentierten Historie besprochen werden.
  • Aufklärung: Ärzte sollten gezielt darauf hingewiesen werden, dass bestimmte Vermerke in der ePA Folgen für die medizinische Flugtauglichkeit von Pilotinnen und Pilten haben können.
  • Widerspruch einlegen: Aktiv bei der (gesetzlichen) Krankenkasse der Nutzung der ePA widersprechen. Das schützt vor automatisierter Datenverarbeitung.
     

Fazit

Die Nutzung der ePA kann Risiken hinsichtlich der Beurteilung der Flugtauglichkeit bedeuten. Wir empfehlen eine bewusste Auseinandersetzung mit der Datenerhebung und -verarbeitung und ggf. das Einlegen eines entsprechenden Widerspruchs. Darüber hinaus empfehlen wir sämtliche Praxisbesuche im persönlichen Gespräch mit dem eigenen AME zu erörtern. Dies ermöglicht eine gesamthafte Beurteilung der Flugtauglichkeit durch den AME in vertrauensvoller Atmosphäre, während unkommentierte Datensätze der ePA zu Missverständnissen und Fehleinschätzungen bei der Tauglichkeit führen könnten.
 

Weiterführende Links

Kontakt

AG Diversity and Social 
agdas@vcockpit.de