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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist da – und wird schrittweise für gesetzlich Versicherte verwendet, sofern sie der Nutzung nicht widersprechen. Die Idee einer zentralen, digital zugänglichen Gesundheitsakte kann für Pilotinnen und Piloten erhebliche Risiken bergen. Besonders mit Blick auf die medizinische Tauglichkeit und den Umgang mit sensiblen Diagnosen entstehen neue Herausforderungen. Daher wollen wir im Folgenden über ein paar Themen informieren.
Die ePA ist eine digitale Gesundheitsakte, in der ärztliche Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, Impfungen und weitere medizinische Informationen gespeichert werden. Für gesetzlich Krankenversicherte wurde sie Anfang 2025 bundesweit eingeführt und wird – sofern kein Widerspruch nach dem „Opt-out“-Prinzip erfolgt – automatisch genutzt.
Versicherte in der Privaten Krankenversicherung hingegen müssen der Nutzung der ePA explizit zustimmen („Opt-in“).
Die ePA kann durch Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken eingesehen und befüllt werden, aktuell mit einer pauschalen Zugriffsbefugnis von 90 Tagen. Einzelne Dokumente lassen sich nicht gesondert verbergen. Hierdurch können auch Informationen, die z.B. ursprünglich nur für den Hausarzt gedacht waren, in eine Begutachtung durch Fliegerärzte (AME) einfließen.
Diagnosen oder Einträge in der ePA können, auch wenn sie medizinisch längst ohne Relevanz sind, im Rahmen einer Tauglichkeitsuntersuchung bewertet werden. Besonders kritisch: Einträge zu psychischen Erkrankungen oder Substanzmissbrauch. Eine nachträgliche Löschung aus der Akte ist nicht vorgesehen.
Die Datenhoheit liegt hierbei nur theoretisch bei den Nutzen. Praktisch werden viele Daten bereits durch das Einlesen der Gesundheitskarte automatisiert hinterlegt, ohne dass die Betroffenen dies aktiv bestätigen. Bei vielen Arztpraxen fehlt oft die Sensibilität für die besonderen medizinischen Anforderungen an das fliegende Personal. Dadurch kann es zu Diagnoseschlüsseln kommen, die zum Abrechnen der ärztlichen Tätigkeit benötigt werden, jedoch gleichzeitig flugtauglichkeitsrelevant sein können, obwohl es keine medizinische Relevanz gibt (z. B. akute Anpassungsstörung).
Mit fehlender Transparenz über gespeicherte Inhalte steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Diagnosen unerwartet eine Tauglichkeitsuntersuchung beeinträchtigen und eine weitere Abklärung oder Verweisung nach sich ziehen.
Zahlreiche Berufsverbände, darunter der Verband psychologischer Psychotherapeuten (VPP im BDP), haben Sicherheitsbedenken geäußert. Diese beziehen sich auf Datensicherheit und wurden u.a. auch vom Chaos Computer Club (CCC) geäußert, welcher eine frühere Version der Datenbanken hacken konnte.
Darüber hinaus erlaubt das Gesetz eine pseudonymisierte Nutzung zu Forschungszwecken, bei der keine individuelle Zustimmung erfolgen muss. Hierbei sind Rückschlüsse auf einzelne Berufsgruppen möglich, solange die einzelne Person nicht identifizierbar ist.
Die Nutzung der ePA kann Risiken hinsichtlich der Beurteilung der Flugtauglichkeit bedeuten. Wir empfehlen eine bewusste Auseinandersetzung mit der Datenerhebung und -verarbeitung und ggf. das Einlegen eines entsprechenden Widerspruchs. Darüber hinaus empfehlen wir sämtliche Praxisbesuche im persönlichen Gespräch mit dem eigenen AME zu erörtern. Dies ermöglicht eine gesamthafte Beurteilung der Flugtauglichkeit durch den AME in vertrauensvoller Atmosphäre, während unkommentierte Datensätze der ePA zu Missverständnissen und Fehleinschätzungen bei der Tauglichkeit führen könnten.
AG Diversity and Social
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