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Flight Safety

Grundlagen der Luftraumplanung in Deutschland neu geregelt

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Januar 2024 den „Leitfaden zur Luftraumplanung in Deutschland“ in Kraft gesetzt.

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Was sehr formell klingt, hat entscheidende praktische Auswirkungen auf die deutsche Luftraumstruktur, da das Dokument den Prozess und die Kriterien beschreibt, nach denen Lufträume geändert oder neu festgelegt werden. Etwa drei Jahre lang überarbeitete eine vom BMDV beauftrage Gruppe aus Luftraumnutzern ohne Aufwandsentschädigung das Vorgängerdokument, da es über dessen Inhalte immer wieder grundsätzliche Diskussionen gegeben hatte. Knapp zusammengefasst stand das Gut einer freien Luftraumnutzung durch Sichtflieger dem Schutzbedürfnis von IFR-Verkehr gegenüber. Für die kommerzielle Großluftfahrt ist das vor allem an den kleineren Regionalflughäfen relevant, an denen die Lufträume IFR-Flüge nicht gänzlich von unkontrolliertem VFR-Verkehr separieren. An dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass im Luftraum Echo das Prinzip „Sehen und Ausweichen“ für ALLE Luftfahrzeuge gilt! Die VC vertritt allerdings die Position, dass dieses Prinzip nicht den angestrebten Sicherheitsstandards der kommerziellen Luftfahrt genügt.

Im Rahmen der Überarbeitung fanden 16 Arbeitsgruppentreffen, 14 Unterarbeitsgruppentreffen und weitere Kleingruppentreffen statt, an denen immer Vertreter aus der AG Air Traffic Services (ATS) der VC teilgenommen haben, um die Interessen der deutschen Verkehrspiloten und -pilotinnen zu vertreten. Die VC-Experten leisteten dabei einen wesentlichen Anteil sowohl der inhaltlichen als auch der redaktionellen Arbeit und brachten viele neue Ansätze in den Leitfaden ein. Große Hoffnung setzen alle Beteiligten auf die neuen „Annahmen zur Planung und Nutzung von Lufträumen im unmittelbaren und mittelbaren Umfeld“, über die Konsens hergestellt werden konnten. Das Ziel sind ein größerer Konsens über die Ausgestaltung restriktiver Lufträume (v.a. Charlie und Delta) und eine bessere Führung des IFR-Verkehrs in Lufträumen, in denen alle Verkehrsteilnehmer elektronisch sichtbar sind (z.B. auf dem TCAS), auch wenn dadurch eine längere Streckenführung nötig sein sollte. Das wurde auch von den beteiligten Flugbetrieben (Lufthansa und Ryanair) unterstützt.

Mit dem Inkrafttreten des Leitfadens kann der neue Luftraumfestlegungsprozess angewendet werden. Die Arbeit der VC-Vertreter endet aber dadurch nicht. Damit die Neuerungen auch in einer besseren Luftraumstruktur resultieren, müssen in den nächsten Jahren entsprechende Änderungsvorschläge eingebracht und diskutiert werden. Hierbei benötigt die AG ATS noch dringend Unterstützung. Voraussetzungen gibt es außer dem Interesse an der Thematik und der Bereitschaft sich einzuarbeiten keine. Eure Erfahrung als Pilotin oder Pilot sichert euch bereits die nötige Expertise. Meldet euch also gerne bei flightsafety@vcockpit.de.

Der „Leitfaden zur Luftraumplanung in Deutschland“ ist auf auf der Website des BMDV zum Download erhältlich:
bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/LF/kriterienkatalog-zur-einrichtung-von-luftraeumen.pdf