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In den letzten zwei Jahrzehnten ist die Anzahl von Laserblendungen weltweit auf über 100.000 Fälle angestiegen. Gemäß dem Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe ergibt sich seit 2009 ein durchschnittlicher Anstieg der jährlich gemeldeten Vorfälle um den Faktor 10 – 15.[1]
Durch eine Laserblendung entsteht die Gefahr in der Beeinträchtigung der Sehfähigkeit der Pilot: innen (in Form von Einschränkung oder Ablenkung), wodurch alle operationellen Tätigkeiten im Cockpit gestört werden. Aus diesem Grund stellt eine Laserattacke rechtlich einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr nach StGB §315 dar.
Nach Maßgabe der Auswirkungen von mentaler und visueller Beeinträchtigung von Pilot: innen bestehen beträchtliche Sicherheitsrisiken, auch bereits bei Laserenergien, die nicht in bleibenden Augenschäden resultieren. Energiereiche Laser können zudem bleibende gesundheitliche Schäden verursachen, die über eine temporäre Einschränkung hinaus bis zum permanenten, vollständigen Verlust der Sehfähigkeit führen können. Besonders bedenklich ist eine kontinuierlich zunehmende Verwendung von Blaulicht-Lasern, da diese oft deutlich leistungsstärker und somit gefährlicher für das menschliche Auge sind.
Bewertung
Durch die Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit von geblendeten Pilot: innen entsteht eine Situation erhöhten Risikos, die besonders problematisch während der bodennahen Flugphasen des Ab- und Anflugs ist. Neben dem deutlichen Risiko für die Flugsicherheit besteht darüber hinaus die Gefahr von gesundheitlichen Schäden in Form der zeitweisen oder dauerhaften Fluguntauglichkeit für Pilot: innen.
Aufgrund der leichten Verfügbarkeit hochenergetischer und gesundheitsgefährdender Laser ist aus Sicht der VC von einer weiteren Erhöhung der Fallzahlen auszugehen.
Empfehlung
Basierend auf Forschungsergebnissen[2] des Bundesamtes für Strahlenschutz begrüßt die VC das Vorhaben, welches den freien Verkauf von Lasern oberhalb der Klasse 1 (Klassifizierung nach DIN EN 60825-1) reguliert sowie die konsequente Strafverfolgung bei missbräuchlicher Verwendung durch Laserattacken umsetzt.
Zur Unterstützung von Pilot: innen, welche von Laserattacken betroffen sind, empfiehlt die VC die Weiterentwicklung von Handlungsempfehlungen und Training im Simulator (u.a. Erkennen von Laserangriffen, Abwenden, Übergang zum reinen Instrumentenflug, gegebenenfalls Kontrollübergabe, Verwendung von LGP Brillen[3]).
Weiterhin wird die Dokumentation einer einheitlichen bundesweiten Statistik über Laserattacken sowie eine öffentlichkeitswirksame Aufklärungskampagne empfohlen.