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Kurznachrichten

Lizenz im Stau am Boden?

Wer hat das nicht schon einmal erlebt? Es sind alle Prüfungen geschafft, der Checkflug erfolgreich absolviert, alle Anträge unterschrieben und an das LBA eingereicht. Doch dann beginnt voller Ungeduld das große Warten auf die neue Lizenz, denn man möchte ja endlich (wieder) loslegen und fliegen. Da kommen einem Tage wie Wochen vor und die Zeit vergeht quälend langsam, während man gefühlt zur Untätigkeit verdammt zu sein scheint. Und dieses Gefühl, nicht in Kontrolle der Situation zu sein, ist in der Regel für uns Piloten ziemlich unerträglich, da dies komplett konträr zu unserer gesamten Ausbildung ist. Also versucht man über alle Kanäle Informationen über den Verlauf der Bearbeitung und das voraussichtliche Ausstellungsdatum zu bekommen, in der Hoffnung den Vorgang beeinflussen/beschleunigen zu können. Da kann es dann frustrieren, wenn Telefonanrufe ins Leere laufen/auf dem Anrufbeantworter landen, E-Mails unbeantwortet bleiben und man am Ende des Tages genau so schlau ist wie vorher. Und dann schlägt die Frustration schnell in Unmut und schlechte Laune um, denn nicht selten hängt eine Menge dran an dieser Lizenz.

Dass dies gerade in der letzten Zeit der Pandemie so ist, haben wir in der AG QUAT und auch das Team FlightSafety durch eine vermehrte Anzahl von Anfragen und Bitten um Hilfe/Rat in diesem Bereich feststellen können. Grund genug für uns, zu versuchen herauszufinden, ob etwas dran ist an diesem Gefühl und was die Ursachen sein könnten. Und was liegt da näher, als der Versuch mit den Verantwortlichen und Sachbearbeitern des LBA ins Gespräch und in den Austausch zu kommen.

Genau das haben wir getan und sind auf ein paar interessant Sachverhalte aufmerksam geworden, die wir hier gerne mit Euch teilen möchten.

Ja, das Gefühl täuscht nicht. Die Bearbeitungszeiten bei der Erstellung der Lizenzen sind zur Zeit länger als gewohnt. Wo es dem LBA früher möglich war, Lizenzen recht kurzfristig (< 10 Tagen) zu erstellen, ist es derzeit etwa ein Monat. Aber das hat auch seine Gründe. Und ein Teil der Gründe sind auch wir als Antragsteller.

Genauso wie wir alle, bleibt das LBA nicht von den Auswirkungen der Pandemie verschont. Mitarbeiter müssen von zu Hause aus arbeiten, da die Büros nicht voll besetzt werden dürfen/die Pflicht zum HomeOffice umgesetzt werden muss. Aber nicht alle Arbeiten lassen sich auch von zu Hause erledigen. Es ging Arbeitszeit verloren, da die Mitarbeiter auf die neu eingeführte elektronische Vorgangsbearbeitung geschult werden mussten und sich eine gewisse Einarbeitungszeit nicht vermeiden lässt. Es entsteht Mehrarbeit durch die aufgrund der Pandemie erlassenen Excemptions und Allgemeinverfügungen. Die Zahl der Anträge (ca. 60.000 - 80.000 Anträge pro Jahr) ist aufgrund der vielen Nachschulungen im Rahmen des "Ramp-Ups" zwar nicht stark angestiegen, doch gehen sie derzeit besonders geballt ein. 

Ja, aber wo sind wir denn da das Problem? Mittlerweile gibt es drei Wege, Anträge beim LBA einzureichen. Per Mail (seit 16.04.2021 an Post-L4@LBA.de), per Fax und per Post. Bei allen drei Arten landet der Antrag letztendlich in elektronischer Form im E-Mail-Postfach der Mitarbeiter zur Bearbeitung. Leider kommt es sehr häufig vor, dass Anträge, um wirklich sicher zu gehen, dass sie ankommen und zeitnah bearbeitet werden, auf alle drei Arten eingereicht werden. Diese Doppel- oder gar Dreifachanträge verursachen aber in der Bearbeitung einen enormen Mehraufwand, da sie händisch herausgefiltert werden müssen.

Das heißt also für uns, dass wir durch eine Beschränkung auf nur eine Art der Übermittlung den Bearbeitungsprozess nicht verzögern, sondern sogar eher beschleunigen, da dieser Aufwand wegfällt und die Sachbearbeiter mehr Zeit für Ihre eigentlichen Aufgaben haben.

Zusätzlichen Aufwand erzeugen außerdem Anfragen zum aktuellen Sachstand der Bearbeitung, die entweder doppelt oder an den „falschen“ Empfänger gerichtet werden, was zu Sortieraufwand und teilweise Mehrfachbeantwortungen führt. Daher hier noch einmal die aktuellen Mail-Adressen für die unterschiedlichen Anliegen:

 

die aktuelle Situation für alle noch weiter zu verbessern, hat das LBA in den letzten zwei Monaten zwei neue Allgemeinverfügungen erlassen, die die Lizenzierung betreffen und uns als Betroffenen erheblich helfen sollten:

    1. Seit 14.05.2021 dürfen Prüfer eine vom LBA ausgestellte, noch in der Lizenz eingetragene und nicht länger als drei Jahre abgelaufene Klassen-, Muster- und Instrumentenflugberechtigung nach bestandener Befähigungsüberprüfung per Hand in die Lizenz eintragen (siehe https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Allgemeinverfuegung_L4_05_2021.html).

    2. Seit 14.06.2021 besteht von Seiten des LBA her die Erlaubnis, nach bestandener Befähigungsüberprüfung zum Ersterwerb einer Muster- oder Klassenberechtigung, mit einer sogenannten „Temporary Permission to Exercise Privileges“ (gibt es als Formblatt) auch ohne den Eintrag in der Lizenz die entsprechenden Recht für acht Wochen auszuüben (siehe https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Allgemeinverfuegung_L4_06_2021.html).

Beide Allgemeinverfügungen sollten dafür sorgen, dass wir viel schneller wieder zum Fliegen kommen und die Zeit bis zu einer Rückkehr zu einer „normalen“ Bearbeitungszeit besser überbrückt werden kann.

Ist also die Lizenz im Stau am Boden? Sie war es gewiss für eine bestimmte Zeit, doch jetzt sollte es bald wieder heißen: "Cleared for Takeoff".