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Das Reichstagsgebäude in Berlin / © philbild/Freepik
Im Interview spricht VC-Generalsekretär und Politikexperte Bastian Roet über die Folgen der neuen großen Koalition in Berlin, die Herausforderungen für Pilotinnen und Piloten beim LBA, den Schutz von Streikrecht und Tarifautonomie sowie über faire Rahmenbedingungen im europäischen Luftverkehr.
Mit dem Bruch der Ampel, Neuwahlen und der jetzigen schwarz-roten Koalition war das letzte Jahr im politischen Berlin sicher sehr turbulent. Wie ist denn aktuell die Lage?
Bastian Roet: Turbulent ist dabei fast noch milde ausgedrückt. Der Bruch der Ampel, die Neuwahlen und nun die große Koalition haben in Berlin vieles durcheinandergewirbelt. Begonnene Gesetzgebungsverfahren sind der Diskontinuität zum Opfer gefallen und werden – wie etwa das Tariftreuegesetz – nun mit anderen Vorzeichen neu aufgelegt. Kurz gesagt: Die Lage ist stabiler als im Chaos der letzten Ampelmonate, aber die Karten wurden neu gemischt. Viele sogenannte Berichterstatter und Fachsprecher – also unsere zentralen Ansprechpartner in Sachfragen – haben gewechselt.

Ein wichtiges Thema für viele Mitglieder sind nach wie vor die Bearbeitungszeiten für Medicals im LBA. Hatte der Regierungswechsel Auswirkungen auf das Thema?
Bastian Roet:Ja, denn der Haushalt für 2025 konnte im Jahr 2024 nicht verabschiedet werden. Dabei hätte es eigentlich Verbesserungen für das LBA gegeben, etwa durch die Möglichkeit, mehr Gutachten an externe Flugmediziner zu vergeben. Nichtsdestotrotz arbeiten mehrere VC-Abteilungen intensiv an diesem Thema. Trotz gutem und konstruktivem Austausch auf den Fachebenen im LBA und im Verkehrsministerium braucht es letztlich politischen Willen. Zum Beispiel hat unser Präsident das Thema beim Antrittsbesuch bei Bundesverkehrsminister Schnieder ganz oben auf die Agenda gesetzt.
Als Gewerkschaft ist der Bereich Arbeit und Soziales von zentraler Bedeutung. Was sind die Baustellen und Projekte der nächsten Zeit?
Bastian Roet:Ich würde drei Ebenen unterscheiden: Welche Grundfesten müssen wir verteidigen? Welche Projekte hat sich die Politik vorgenommen? Und welche Themen wollen wir aktiv in die politische Debatte und Gesetzgebung einbringen?
An erster Stelle steht für uns der Schutz der Tarifautonomie. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz garantiert uns das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und dafür notfalls auch Arbeitskämpfe zu führen. Gewerkschaftsfreiheit ist kein Schönwetterrecht, sondern eine tragende Säule unserer Demokratie. Wir fordern daher ein klares politisches Bekenntnis zum Schutz der Gewerkschaftsfreiheit und des Streikrechts. Das Tarifeinheitsgesetz hat hier bereits großen Schaden angerichtet – weitere Eingriffe in das Streikrecht werden wir und die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fachgewerkschaften nicht akzeptieren.
Kannst du ein aktuelles Beispiel nennen, bei dem sich die Gewerkschaften in den Gesetzgebungsprozess einbringen?
Bastian Roet:Ein aktuelles Projekt ist das Tariftreuegesetz. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn es soll die Tarifbindung stärken. Wir bezweifeln allerdings, dass das Gesetz die erhoffte Wirkung tatsächlich entfaltet. Deshalb stehen wir mit den Berichterstattern im engen Austausch – auch, um über die Besonderheiten des Luftverkehrs aufzuklären.
In der Debatte um steuerfreie Überstundenzuschläge werben wir seit über zwei Jahren für eine inflationsbedingte Anpassung der steuer- und abgabenfreien Zuschläge. Nach § 3b Einkommensteuergesetz sind Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu bestimmten Stundensätzen steuer- und sozialabgabenfrei. Diese Grenzen sind jedoch seit rund 20 Jahren unverändert. Eine Anpassung wäre ein echter Beitrag zur Entlastung – und zugleich eine Anerkennung der besonderen Belastungen in der Fliegerei.
Mit der Änderung des § 117 im Betriebsverfassungsgesetz hatte die VC einen großen Erfolg, denn nun können auch Betriebsräte in Flugbetrieben auf gesetzlicher Grundlage gewählt werden. Was tut sich in diesem Bereich aktuell?
Bastian Roet:Das Betriebsverfassungsgesetz ist ein Dauerbrenner. Es regelt die Mitbestimmung im Betrieb, hinkt aber in manchen Punkten der Realität unserer Branche hinterher. Gerade die Frage, was eigentlich eine „betriebsratsfähige Einheit“ ist, sorgt derzeit für Rechtsstreit. Wir setzen uns für eine klare gesetzliche Definition ein, unter welchen Bedingungen in Deutschland ein Betriebsrat gewählt werden kann – auch dann, wenn ein Unternehmen formal keinen Sitz in Deutschland hat, aber dauerhaft Flugzeuge und Crews hier stationiert.
Neben der Frage der betriebsratsfähigen Einheit – wo siehst du weiteren Reformbedarf?
Bastian Roet:Mindestens ebenso wichtig ist die Debatte um Onlinewahlen für Betriebsräte. Bislang sieht die Wahlordnung nur Präsenz- oder Briefwahl vor. Für Crews, die ständig weltweit unterwegs sind, ist das schlicht unpraktisch. Eine digitale Option wäre ein echter Fortschritt, weil sie Beteiligung erleichtern und demokratische Teilhabe stärkt. Wir setzen uns daher klar dafür ein, dass der Gesetzgeber diesen Schritt wagt.
Beim Stichwort multinationale Flugbetriebe sind wir direkt in Europa. Was steht hier auf der Agenda?
Bastian Roet: Hier hat Europa seine eigenen Sorgenkinder geschaffen. Der Dienstleistungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit wurde bislang kein einheitliches Arbeitsrecht an die Seite gestellt. Die unterschiedlichen nationalen Arbeitsrechte schaffen Schlupflöcher, die etwa beim Wet-Leasing oder durch komplexe Vertragskonstrukte systematisch ausgenutzt werden. Immer häufiger werden Flugzeuge samt Crews „eingekauft“ – oftmals zu Bedingungen, die mit fairen Arbeitsverhältnissen wenig zu tun haben. Auch die Gefahr von dubioser Arbeitnehmerüberlassung ist real, wenn Unternehmenssitz, Vertragsort der Crews und tatsächlicher Einsatz über mehrere Länder verteilt werden. Deshalb brauchen wir strengere Kontrollen durch Behörden wie die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) – sonst droht ein Wettlauf nach unten.
Die Airlines nutzen also alle Möglichkeiten und entziehen sich ihrer Verantwortung?
Bastian Roet: Leider zu oft. Die eben angesprochenen multinationalen Vertragskonstrukte werden mittlerweile auch bei großen „deutschen“ Unternehmen vorbereitet. Es ist absurd, einerseits unfairen Wettbewerb aus Osteuropa oder der Golf-Region zu beklagen, gleichzeitig jedoch selbst ähnliche Modelle zu entwickeln.
Auch die Luftverkehrssteuer und staatliche Standortkosten sind Beispiele dafür. Hier klagen die Airlines im internationalen Vergleich – teils zurecht – über hohe Kosten. Bisher hat jedoch niemand die Forderung nach Entlastungen mit einem klaren Versprechen zur Schaffung heimischer Arbeitsplätze verknüpft. Das würde politisch sicher besser ankommen als die reine Forderung nach Steuersenkungen.