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Die europäische Kommission hat am 30. Januar 2024 mit den EU Verordnungen 2024/403, 2024/404 und 2024/405 eine Aktualisierung dieser Regeln beschlossen. Diese sind am 1. Mai 2025 in Kraft getreten. Alle Betreiber sollten ihre Crews darüber informiert haben. Wenn das nicht oder nur unzureichend der Fall sein sollte, haben wir die Änderungen einiger relevanter Vorschriften im SERA-Luftraum zusammengefasst:
Der neue Paragraph SERA.14083 hat EU-Recht teilweise an ICAO Anhang 2 angepasst und teilweise abweichende Vorschriften eingeführt:
(4) Except as provided for in point (5), an IFR flight shall (i) maintain the last assigned speed and level, or minimum flight altitude if higher, for a period of 20 minutes (…)
Im Europäischen SERA-Luftraum gibt es nun bei einem Funkverlust keine Unterscheidung mehr, ob ein Flug unter Radarkontrolle der Flugsicherung steht oder nicht. Die früher bekannten 7 Minuten im radarüberwachten Luftraum gibt es also nun überall dort nicht mehr, wo SERA gilt. Hier gilt es aufzupassen: in allen anderen Gegenden gilt nach wie vor ICAO und die altbekannte Unterscheidung!
(6) If an IFR flight encounters visual meteorological conditionsand the pilot-in-command decides to continue to fly in visual meteorological conditions, the pilot shall set Mode A Code 7601, land at the nearest suitable aerodrome, and report arrival by the most expeditious means to the appropriate air traffic services unit.
Die Option in VMC-Bedingungen zu einem Ausweichflughafen zu fliegen, existiert schon lange in ICAO-Vorschriften. Nach SERA muss in solch einem Fall nun aber der Squawk A7601 gesetzt werden. Das ist nach ICAO nicht der Fall und gilt damit nur innerhalb des SERA-Luftraums.
Ein kompletter Kommunikationsverlust (RCF) ist heutzutage ein sehr seltener Ausnahmefall und beschreibt einen Totalausfall des Kommunikationssystems. Er ist nicht mit einem „prolonged loss of communication“ (PLOC) zu verwechseln, bei dem Besatzung und Flugsicherung temporär nicht miteinander kommunizieren können, die Kommunikation aber irgendwann wieder möglich sein sollte (spätestens, wenn man mit dem Abfangjäger auf 121.5 spricht). Nach der Erkennung eines Kommunikationsverlustes besteht die Aufgabe der Besatzung also zunächst darin, mit allen verfügbaren Mitteln eine Verbindung zur zuständigen Flugsicherung herzustellen. Das beinhaltet neben den verschiedenen VHF-Funkgeräten dann z.B. auch HF, SATCOM oder ACARS. Schlägt all das fehl, beginnt das RCF-Verfahren: der Transponder Code soll auf A7600 gesetzt und die Stoppuhr betätigt werden. Nun beginnen die jeweils gültigen 7 oder 20 Minuten zu laufen und es muss eine Entscheidung getroffen werden, wie weitergeflogen werden soll.
ICAO hat bereits Ende 2016 in ICAO Doc 4444 neue Sprechgruppen auf SIDs und STARs eingeführt. Ziel war es, Eindeutigkeit darüber herzustellen, ob Beschränkungen (Altitude oder Speed-Constraints) auf veröffentlichten Verfahren eingehalten werden müssen. Deutschland hatte diese Sprechgruppen zeitnah national eingeführt. Diese haben sich aber nie durchgesetzt. Diese Sprechgruppen sind nun in Anhang 1 zu AMC1 SERA.14001 aufgenommen worden und damit europaweit gültig.
ATC wird „CLIMB VIA SID TO (LEVEL)“ oder „DESCEND VIA STAR TO (LEVEL)“ immer dann verwenden, wenn veröffentlichte Beschränkungen auf einer SID oder STAR einzuhalten sind. Wenn es keine (weiteren) Beschränkungen auf einem Verfahren gibt, muss der Fluglotse „CLIMB/DESCEND TO (LEVEL)“ verwenden, um einen unbeschränkten Steig- oder Sinkflug anzuzeigen. Wenn eine Beschränkung nicht eingehalten werden muss, muss ATC eine bestimmte oder alle Beschränkungen ausdrücklich aufheben, z.B. durch
Die Besatzung muss die Freigabe einhalten und entsprechend zurücklesen. Es ist zu beachten, dass die Aufhebung von Geschwindigkeitsbeschränkungen nur für das Verfahren gilt, aber nicht davon entbindet, die mit den Luftraumklassen verbundenen Geschwindigkeiten (z.B. 250kts unter FL100 in Luftraum E und D) einzuhalten.
Außerdem muss das laterale Profil immer eingehalten werden. Wenn ein Luftfahrzeug direkt zu einem nachfolgenden Wegpunkt des Verfahrens freigeben wird, müssen die Beschränkungen von Wegpunkten, an denen vorbeigeflogen wird, nicht eingehalten werden. Alle Beschränkungen nach dem Direct-to-Waypoint bleiben jedoch in Kraft. Wann immer eine Freigabe bezüglich vorhandener Beschränkungen nicht eindeutig ist, sollte nachgefragt werden. Unabhängig von der neuen Phraseologie für Instrumentenverfahren, bleiben Anweisungen zur Geschwindigkeitskontrolle immer in Kraft, es sei denn, sie werden vom Fluglotsen ausdrücklich aufgehoben oder geändert [AMC1 SERA.8015(b)(1)].
Außerdem wurden die Sprechgruppen für Enteisung aus ICAO Doc 4444 übernommen.
Gemäß SERA.8020 muss die Flugsicherung informiert werden, wenn die Reisegeschwindigkeit von der im Flugplan aufgegebenen abweicht. Das ist nicht neu, wurde aber in der Vergangenheit häufig ohne Konsequenzen ignoriert. Die Grenzwerte wurden nun aber verschärft und die Abweichung darf nur noch unter +/- M.02 bzw. +/- 10 Knoten betragen. Das wird vor allem dann wichtig, wenn die Geschwindigkeit von Optimierungsprogrammen oder einem Cost Index vorgegeben wird. In Zeiten verstärkter Bemühungen zur Einhaltung von Flugplänen ist es möglich, dass die Flugsicherung diese Bestimmung in Zukunft genauer kontrollieren wird.
Es klingt selbstverständlich, aber die EASA betont mit der neuen Vorschrift SERA.3212, was Piloten (und Fahrzeugführer) im Falle einer Unsicherheit über die eigene Position auf den Rollwegen zu tun haben:
Piloten müssen das Flugzeug sofort anhalten und die zuständige Flugverkehrsdienststelle benachrichtigen (einschließlich der letzten bekannten Position)!