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Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben bei der Bewertung und Kontrolle des Zusammenstoßrisikos im unteren Luftraum in Deutschland. Bei mehreren Mitgliedern der Gruppe wächst die Unsicherheit über die systematische Erfassung, Auswertung und Bearbeitung von AIRPROX-Vorfällen (Annäherungen von Luftfahrzeugen), die ein zentrales Element zur Bewertung der Flugsicherheit darstellen.
Diese Arbeit ist deswegen sehr wichtig, weil Deutschland im europäischen Vergleich einen sehr liberalen Luftraum hat. An vielen deutschen Verkehrsflughäfen müssen kommerzielle Linienflugzeuge während des An- und Abflugs durch Lufträume fliegen, in denen sie von der Flugsicherung nicht zu Sichtfliegern gestaffelt werden. Da es keine Verpflichtung zur elektronischen Sichtbarkeit für alle Luftfahrzeuge gibt, können die Besatzungen der Passagierflugzeuge diese Verkehre teilweise nicht auf ihren Displays sehen und bekommen auch keine Warnhinweise. Während der arbeitsintensiven Phase des An- und Abflugs müssen die Crews versuchen, diese teils sehr schlecht erkennbaren Luftfahrzeuge (z.B. Segelflugzeuge) visuell zu entdecken.
Mehrere Studien 1,2,3 und Beinahezusammenstöße4 haben belegt, dass dieses Prinzip nicht zuverlässig funktioniert. Deswegen ist es entscheidend das Zusammenstoßrisiko systematisch zu bewerten und wo nötig Maßnahmen zu ergreifen, bevor es zu einer Kollision kommt.
Zentrale Fragestellungen des IFG-Antrags
Die VC bittet das Ministerium unter anderem um Auskunft zu folgenden Punkten:
Ziel: Mehr Transparenz und höhere Flugsicherheit
„Eine fundierte und vollständige Auswertung von AIRPROX-Vorfällen ist essenziell für die Flugsicherheit. Nur wenn Risiken systematisch erkannt und bewertet werden, können wirksame Maßnahmen abgeleitet werden. Wir haben die Sorge, dass die APEG aktuell nicht den Stellenwert und die Ressourcen erhält, die für eine gute Arbeit nötig sind“, erklärt Anja Granvogl, VC-Vorständin. „Mit unserem IFG-Antrag wollen wir klären, ob die bestehenden Strukturen und Ressourcen diesen Anforderungen gerecht werden.“
Die VC betont, dass es ihr Anliegen ist, mögliche strukturelle Defizite frühzeitig zu identifizieren und konstruktiv zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus im deutschen Luftraum beizutragen.
*Ein IFG-Antrag ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), mit dem Bürgerinnen und Bürger Zugang zu amtlichen Informationen von Behörden verlangen können.
1 Limitations of the See-and-Avoid Principle – ATSB, 1991
2 Abschlußbericht BEKLAS – Erkennbarkeit von Segelflugzeugen und kleinen motorisierten Luftfahrzeugen – Im Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 2004
3 Aircraft performance and cockpit visibility study – ATSB, 2022
4 BFU19-1124-5X Untersuchungsbericht zu einer schweren Störung, AIRPROX nahe Reinfeld – BFU 2020