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Position der Vereinigung Cockpit zum „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat mit dem Papier „Ein Programm für Aufschwung und Be-schäftigung“ ein Gesamtpaket aus 34 Maßnahmen vorgelegt, das Wachstum schaffen, Arbeitsplätze sichern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken soll. Die Vereinigung Cockpit (VC) als Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland unterstützt das Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und Beschäftigung zu sichern. Mehrere der geplanten Maßnahmen berühren jedoch unmittelbar die Interessen der Beschäftig-ten im Cockpit sowie die Sicherheit des Luftverkehrs. Zu diesen Punkten nimmt die VC im Folgenden Stellung.
1. Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf 48 Monate
Was ist geplant?
Das Programm sieht vor (Maßnahme Nr. 5), dass für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer eine sach-grundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von 48 Monaten bei bis zu sechsmaliger Verlängerung möglich sein soll. Zudem soll eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber ermöglicht werden.
Kritik der VC
- In sicherheitsrelevanten Berufen führt eine derart lange Befristungsdauer zu einer erheblichen Drucksituation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wer über Jahre um seine Weiterbeschäftigung bangen muss, steht unter einem Dauerdruck, der mit den Anforderungen an sicherheitskritische Tätigkeiten nicht vereinbar ist.
- Pilotinnen und Piloten würden einem noch höheren Druck durch Arbeitgeber ausgesetzt – obwohl der Druck durch hohe Ausbildungskosten, laufende Lizenzerhaltung und regelmäßige Tauglichkeitsüberprüfungen bereits heute außerordentlich hoch ist.
- Arbeitgeber können durch Kettenbefristungen die betriebliche Mitbestimmung verhindern: Wer befristet beschäftigt ist, wird sich kaum in Betriebsräten oder gewerkschaftlich engagieren, wenn die Verlängerung des eigenen Vertrags auf dem Spiel steht.
Vorschlag der VC
Beibehaltung der aktuellen Regelung.
2. Abfindungsoption für Gehälter oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze
Was ist geplant?
Für sogenannte Hochverdiener soll analog zur Risikoträgerregelung im Finanzsektor zum 01.01.2027 eine Regelung eingeführt werden, die für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht (Maßnahme Nr. 6).
Kritik der VC
- Der Druck auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – insbesondere auf tarifgebundene – wird steigen. Ta-rifverhandlungen werden teurer, weil Beschäftigungssicherungen künftig eine deutlich größere Rolle spie-len und tariflich erkauft werden müssen.
- Bestehende Beschäftigungssicherungen werden unterminiert, wenn Arbeitsverhältnisse oberhalb der Ein-kommensgrenze per Abfindung einseitig auflösbar werden.
- In Berufen, in denen die Karriere untrennbar mit dem Arbeitgeber verknüpft ist – wie im Pilotenberuf mit seinem Senioritätssystem – wäre die Regelung fatal: Wer sein Arbeitsverhältnis verliert, verliert zugleich seine Seniorität und muss bei einem anderen Arbeitgeber wieder „von unten“ anfangen. Eine Abfindung kann diesen Karriereverlust nicht kompensieren.
- Alternativ werden Beschäftigte versuchen, das Risiko in Tarif- und Gehaltsverhandlungen durch höhere Abschlüsse abzusichern.
Vorschlag der VC
Die Abfindungsoption darf nicht für tarifgebundene Beschäftigte gelten.
3. Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag
Was ist geplant?
Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft und eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung eingeführt werden; zugleich soll die unrichtige Ausstellung einer AU-Bescheinigung stärker bestraft werden (Maßnahme Nr. 11).
Kritik der VC
- Selbst in einem Beruf mit einer sehr geringen Krankheitsquote, wie dem des Piloten, ist diese Regelung nicht sinnvoll.
- Sicherheit geht vor: Kranke Pilotinnen und Piloten dürfen nicht im Cockpit fliegen. Jede Regelung, die Beschäftigte dazu verleitet, sich krank zur Arbeit zu begeben, gefährdet im Luftverkehr unmittelbar die Sicherheit von Passagieren und Crew.
- Eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag errichtet eine unnötige Hürde für die verantwortungsvolle Krankmeldung – ohne erkennbaren Nutzen in Berufsgruppen, in denen Missbrauch nachweislich keine Rolle spielt.
Vorschlag der VC
Beibehaltung der aktuellen Regelungen.
4. Anpassung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)
Was ist geplant?
Das IFG soll weiterentwickelt und die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussiert werden, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben; geprüft wird zudem eine Beschränkung des Antragstellerkreises auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger sowie eine Anpassung der Gebühren (Maßnahme Nr. 32).
Kritik der VC
- Transparenz ist wichtig für die Demokratie. Eine Beschränkung des Zugangs zu amtlichen Informationen schwächt die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns.
- Verbände brauchen aufgrund ihrer Stellung in der Gesellschaft weiterhin eine Möglichkeit, IFG-Anträge zu stellen. Eine Fokussierung allein auf natürliche Personen würde sie davon ausschließen.
- Meist können nur Verbände durch ihre politische und gesellschaftliche Betätigung die Zusammenhänge erkennen, die einen gezielten IFG-Antrag überhaupt erst notwendig machen.
- Behörden sollten besser ausgestattet werden – damit IFG-Anträge durch proaktive Transparenz gar nicht erst gestellt werden müssen und, wenn sie gestellt werden, schneller bearbeitet werden können.
Vorschlag der VC
- Verbänden muss weiterhin ein Antrags- und Beschwerderecht nach dem IFG zustehen.
- Bessere personelle und technische Ausstattung der Behörden für proaktive Transparenz und schnellere Bearbeitung von IFG-Anträgen.
5.Große Rentenreform
Was ist geplant?
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen in einem Gesetzespaket umgesetzt werden, das bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet wird (Maßnahme Nr. 1).
Kritik der VC
- Bei der Umsetzung müssen Berufe, die gesetzliche oder regulatorische Arbeits-Höchstaltersgrenzen besit-zen – wie der Pilotenberuf – beachtet werden. Änderungen beim frühesten abschlagsfreien Rentenbeginn sind vor diesem Hintergrund problematisch.
- Es darf nicht zu noch größeren Rentenlücken für diese Berufsgruppen kommen.
Vorschlag der VC
- Keine Erhöhung des abschlagsfreien Rentenalters
- Keine Erhöhung der Regelaltersgrenze
6. Fazit
Die VC steht der Bundesregierung als konstruktiver Gesprächspartner zur Verfügung. Maßnahmen zur Stärkung von Aufschwung und Beschäftigung dürfen jedoch nicht zulasten der Sicherheit im Luftverkehr, der Tarifautono-mie und der Beschäftigten in sicherheitsrelevanten Berufen gehen. Die VC fordert die Bundesregierung auf, die genannten Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Positionspapier als Download