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Die Vereinigung Cockpit, der Berufsverband der Verkehrsflugzeugführer in Deutschland, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit auf öffentlich allgemein zugänglichen Flächen wie dem Frankfurter Flughafen. Die Versammlungsfreiheit, ein Grundelement einer demokratischen Gesellschaft, wird durch dieses Urteil aus Sicht der Vereinigung Cockpit nachhaltig gestärkt.
Auch die Vereinigung Cockpit wurde im Jahre 2009 bei dem Versuch, die Passagiere auf die unzureichenden Regelungen zu Flugdienstzeiten aufmerksam zu machen, von der Fraport AG aus dem Terminal verwiesen.
„Wo, wenn nicht am Flughafen, sollte man sinnvollerweise auf Sicherheitsrisiken für die Flugpassagiere aufmerksam machen?“ fragt Flugkapitän Jörg Handwerg, Pressesprecher der Vereinigung Cockpit. „Es ist schade, dass erst das Bundesverfassungsgericht als oberste Rechtsinstanz vermeintliche Selbstverständlichkeiten einer demokratischen Grundordnung bestätigen muss.“
Für Rückfragen:
Jörg Handwerg, VC-Pressesprecher, Tel. 0176 / 16 959 000
VC-Pressestelle, Tel. 069 / 69 59 76 102
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Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 8.300 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.
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V. i. S. d. P.: Vereinigung Cockpit, Unterschweinstiege 10, 60549 Frankfurt, Tel.: 069 / 69 59 76 - 0, Fax: 069 / 69 59 76 - 150; office@vcockpit.de, www.VCockpit.de