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Albtraum Verweisung: Zwischen Gutachten und Behördenmacht

Zweites VC-Verweisungscafé bietet Betroffenen Austausch, Information und Unterstützung.

Eine Erkrankung, Zweifel an der Flugtauglichkeit und plötzlich steht die berufliche Zukunft auf dem Spiel:  Es gibt wohl wenige flugmedizinische Themen, die Pilotinnen und Piloten so sehr beschäftigen wie eine mögliche Verweisung an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Manche haben ein solches Verfahren bereits selbst durchlaufen, andere hoffen, niemals in diese Situation zu geraten. 

Eine Verweisung kann notwendig werden, wenn eine Erkrankung vorliegt, die möglicherweise die Flugtauglichkeit beeinträchtigt. Was dann folgt, ist für die Betroffenen häufig eine belastende Zeit voller Untersuchungen, Gutachten und Ungewissheit. Selbst wenn flugmedizinische Gutachten die Flugtauglichkeit bestätigen, können sich die Verfahren über Monate hinziehen. Für die betroffenen Pilotinnen und Piloten geht es dabei um weit mehr als medizinische Fragen: Es geht um ihre berufliche Zukunft, ihre finanzielle Sicherheit und nicht selten auch um die Existenz ihrer Familien. 

Umso wichtiger sind verlässliche Informationen, Unterstützung und die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen. Genau dafür bot das zweite Verweisungscafé der Vereinigung Cockpit erneut einen Rahmen. Betroffene und interessierte Kolleginnen und Kollegen kamen zusammen, um Erfahrungen zu teilen, Fragen zu stellen und sich über medizinische und rechtliche Aspekte der Verweisungsverfahren zu informieren. 

Bereits zur Begrüßung machte VC-Vizepräsident Oliver Löwe deutlich, welchen Stellenwert das Thema innerhalb der Gewerkschaft hat: „Für den Vorstand hat dieses Thema höchste Priorität. Wir werden nicht lockerlassen, bis sich die Situation beim Luftfahrt-Bundesamt spürbar verbessert. Wir wollen, dass die Verfahren nachvollziehbarer, transparenter und vor allem schneller werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass viele Betroffene monatelang auf ihr Medical warten müssen, obwohl medizinische Gutachten ihre Flugtauglichkeit bestätigen. Ich bin sehr dankbar, dass wir mit dem Verweisungscafé ein Format gefunden haben, bei dem sich die Kolleginnen und Kollegen über ihre Erfahrungen mit dem LBA austauschen und offen darüber sprechen können.“ 

Organisiert wurde die Veranstaltung von der AG Occupational Health & Medicine (OHM). Deren Leiter Christian Kreß weiß, wie groß die Belastung für viele Betroffene ist: „Viele Betroffene fühlen sich mit ihren Sorgen und Fragen allein gelassen und haben das Gefühl, dass sich niemand wirklich für ihre Situation interessiert. Deswegen ist es uns so wichtig, dass es regelmäßig Formate wie das Verweisungscafé gibt.“ 

Neben dem persönlichen Austausch standen mehrere Fachvorträge auf dem Programm. Pilot und Arzt Gero Kuhlmann, ebenfalls Mitglied der AG OHM, beleuchtete Aspekte der Verweisungsverfahren und gab eine Einführung in die flugmedizinische Tauglichkeit. „Mir geht es vor allem darum, eine gemeinsame Wissensbasis zu schaffen und das Verfahren verständlich zu erklären, damit alle wissen, worüber wir diskutieren. Der Informationsbedarf ist groß, denn die Verfahren sind komplex und für medizinische Laien oft schwer nachvollziehbar. Das kann bei den Betroffenen zusätzlich für Unsicherheit und ein Gefühl der Ohnmacht sorgen.“ 

Bianca Scheidt, Leiterin der VC-Rechtsabteilung, erläuterte, welche rechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten die Vereinigung Cockpit ihren Mitgliedern bietet. Dabei zeigte sich, dass nicht nur diejenigen Rat suchen, die sich bereits in einem Verweisungsverfahren befinden. Auch Pilotinnen und Piloten, die bislang nicht betroffen sind, wenden sich mit ihren Sorgen an die VC. 

„Viele möchten bereits im Vorfeld wissen, wie sie mit bestimmten Erkrankungen umgehen sollen und welche Meldepflichten bestehen. Dahinter steht häufig die Angst, durch eine Erkrankung in ein langwieriges Verfahren mit ungewissem Ausgang zu geraten – und möglicherweise erhebliche finanzielle Konsequenzen tragen zu müssen.“ 

Die VC unterstützt ihre Mitglieder in solchen Situationen durch Beratung und nimmt bei Bedarf Kontakt mit dem LBA auf, um den aktuellen Verfahrensstand zu klären und auf die persönliche Belastung der Betroffenen aufmerksam zu machen.

Einen weiteren Einblick in die Praxis der Verweisungsverfahren gab Rechtsanwältin Nina Coppik, die selbst eineinhalb Jahre beim Luftfahrt-Bundesamt tätig war. Sie berichtete von ihren Erfahrungen und schilderte, wo aus ihrer Sicht die Probleme innerhalb der behördlichen Abläufe liegen.

„Ich habe beim LBA erlebt, dass aus meiner Sicht grob rechtswidrig gehandelt wurde – sowohl von ärztlicher als auch von juristischer Seite und durch die zuständige Abteilungsleitung. Selbst offensichtliche Fehler wurden nicht korrigiert. Die Folgen für die Betroffenen sind gravierend: Existenzen, Karrieren und Familien stehen auf dem Spiel.“ 

Das zweite Verweisungscafé zeigte erneut, wie groß der Bedarf an Information, Beratung und persönlichem Austausch ist. Gerade für diejenigen, die sich mitten in einem Verweisungsverfahren befinden, kann es eine wichtige Unterstützung sein, mit ihren Erfahrungen und Sorgen nicht allein zu bleiben. 

Gleichzeitig wurde deutlich, dass über die individuelle Unterstützung hinaus weiterhin Handlungsbedarf besteht. Die VC will sich deshalb auch künftig für Verbesserungen bei den Verweisungsverfahren einsetzen und den Betroffenen eine Stimme geben. 

 
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