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Bekämpfung von Human trafficking in der Luftfahrt

Die Vereinigung Cockpit e.V. und die Unabhängige Flugbegleiter Organisation e.V. haben gemeinsam ein Positionspapier erarbeitet, welches die Problematik von Menschenhandel (human trafficking / trafficking in persons) mit Fokus auf den Luftverkehr sowie die gemeinsamen Forderungen zur Bekämpfung beschreibt. 

<link themen-und-positionen policies-positionspapiere.html>www.vcockpit.de/themen-und-positionen/policies-positionspapiere.html

Das Positionspapier wurde am 20. März 2019 im Zuge des Workshops „Bekämpfung von human trafficking“ unter Beteiligung von nationalen Vertreterinnen und Vertretern von Behörden und Airlines, sowie Vertretern der ICAO und IATA vorgestellt. Im Workshop wurden Vorgaben aus der ICAO und Handlungsoptionen für die Bekämpfung von Menschenhandel an Bord von Verkehrsflugzeugen auf nationaler Ebene beraten. Der Fokus lag insbesondere darauf, verlässliche Verfahren im Bereich Meldekette sowie Crewtraining zu etablieren.

Als Ergebnis und Zusammenfassung des Workshops wurde festgehalten, dass alle beteiligten Organe sowohl miteinander kommunizieren müssen, als auch jeweils eine interne Sensibilisierung stattzufinden hat. Hierfür könnten vorhandene Strukturen genutzt und gegebenenfalls ausgebaut werden.

Hintergrund: Menschenhandel (human trafficking / trafficking in persons) beschreibt den Transport von Personen gegen ihren Willen und stellt einen Verstoß gegenüber grundsätzlichen Menschenrechten (Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit) dar. Es trägt neben Waffen- und Drogenhandel mit einem geschätzten Umsatz von 150 Milliarden US$ (International Labor Organisation, ILO, 2014) wesentlich zur Finanzierung von Terrorismus bei. Die Transportstrecken verlaufen global von Süd nach Nord sowie Ost nach West und die Transportwege sind vielfältig. Bisher wurden Opfer des modernen Sklavenhandels hauptsächlich über den Landweg transportiert, in den letzten Jahren ist allerdings eine Verschiebung hin zu human trafficking im Luftverkehr spürbar (z.B. Einfliegen von Frauen und Mädchen für Zwangsprostitution bei Großveranstaltungen). Flughäfen sowie Airlines haben hier als Kontaktpunkt mit den Opfern eine moralische Handlungsverpflichtung. Dem Flug- und Bodenpersonal muss hierzu von den zuständigen Arbeitgebern das nötige Handwerkszeug zur Verfügung gestellt werden. Derzeit gibt es für Flug- und Bodenpersonal in Deutschland weder adäquates Training, was das Erkennen von möglichen Situationen darstellt, bei denen es sich um Menschenhandel handeln könnte, noch formale Anweisungen zur Meldekette bei möglichen Verdachtsfällen.

„Die Meldung eines begründeten Verdachtsfalls ist in jedem Fall immer sinnvoll.“ - Oliver Linke, Polizeipräsidium Frankfurt

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