Bernd Römmelt, AG Diversity & Social / © privat

„Ein pinker Pin verhindert keinen Krebs. Aber er kann ein Gespräch auslösen.“

Im Oktober trägt die Welt Pink. Auch die Vereinigung Cockpit beteiligt sich wieder am Pinktober und macht auf Brustkrebs und Vorsorge aufmerksam. Für fliegendes Personal bekommt das Thema eine besondere Dimension: Pilotinnen, Piloten und Kabinenbeschäftigte gehören zu den Berufsgruppen, die einer vergleichsweise hohen beruflichen Strahlenbelastung ausgesetzt sind. Ein Gespräch mit Bernd Römmelt von der Arbeitsgruppe Diversity & Social der Vereinigung Cockpit über kosmische Strahlung, Awareness und die Frage, warum ein pinker Pin im Cockpit mehr sein kann als ein Symbol.


Bernd, warum ist die VC auch in diesem Jahr wieder beim Pinktober dabei?

Weil wir Aufmerksamkeit schaffen wollen. Brustkrebs ist kein Randthema und auch kein Thema, das nur einzelne Gruppen betrifft. Es betrifft Menschen, Angehörige, Freunde und Freundinnen, Kolleginnen und Kollegen sowie das gesamte Umfeld.
Pinktober bietet die Möglichkeit, das Thema sichtbar zu machen, über Vorsorge zu sprechen und Solidarität zu zeigen.


Was kann so ein pinker Pin überhaupt bewirken?

Ein pinker Pin verhindert oder besiegt keinen Krebs. Aber er kann Aufmerksamkeit schaffen.
Und genau das ist der Punkt: Vielleicht sieht jemand den Pin im Cockpit, im Crewraum oder unterwegs und fragt nach. Vielleicht erinnert sich jemand daran, einen Vorsorgetermin zu vereinbaren. Vielleicht kommt ein Gespräch zustande, das sonst nicht stattgefunden hätte.


Warum ist dir wichtig, dass Pinktober möglichst alle Menschen anspricht?

Weil Brustkrebs uns alle angeht. Deshalb gehört für mich auch Allyship dazu: hinschauen, zuhören, unterstützen und das Thema mittragen. Es geht nicht darum, sich einen pinken Pin anzustecken und damit wäre alles erledigt. Es geht darum, sichtbar zu machen: Wir sehen das Thema, wir sprechen darüber und wir stehen an der Seite der Betroffenen.


Welche Rolle spielt dabei die Luftfahrt?

Cockpit- und Kabinenpersonal ist im Arbeitsalltag besonderen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Dazu gehört auch kosmische Strahlung. Eine aktuelle US-Studie beschäftigt sich mit möglichen erhöhten Risiken bei Cockpit- und Kabinenpersonal. In Frankreich wurde außerdem nach der Klage einer Kabinenbeschäftigten eine Brustkrebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt. Das sind Entwicklungen, die man aus meiner Sicht aufmerksam verfolgen und fachlich sauber einordnen sollte.

 

Weitere Infos

Wie werden die Strahlenwerte ermittelt?

Da das Strahlenfeld in Reiseflughöhe sehr komplex ist, tragen Crews am Körper in der Regel keine klassischen Dosimeter. Stattdessen erfolgt die Dosisermittlung rechnerisch: 

  • Zugelassene Rechenprogramme: Arbeitgeber nutzen mathematische Simulationsprogramme (wie z. B. PANDOCA oder HELIOS), die vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Abstimmung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zertifiziert sind. 
  • Faktoren der Berechnung: Die Software füttert reale Flugdaten ein. Dazu gehören die exakte Flugroute, die Flughöhe, das Datum sowie die Flugdauer. Auch solare Aktivitäten (Sonnenflares) fließen ein.  
  • Kollektive Gutschrift: Da die Höhenstrahlung an jedem Punkt des Flugzeugs gleichmäßig einwirkt, wird pro Flug eine Gesamtdosis ermittelt. Diese Dosis wird jedem Besatzungsmitglied auf dem persönlichen „Dosiskonto“ gutgeschrieben. 
     
Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber? 

Der Arbeitgeber (das Luftfahrtunternehmen) fungiert rechtlich als Strahlenschutzverantwortlicher und trägt die volle Pflicht zur Umsetzung aller Schutzmaßnahmen: 

Überwachung und Meldepflicht 

  • Monatliche Übermittlung: Der Arbeitgeber muss die berechneten Individualdosen monatlich an das Nationale Strahlenschutzregister (SSR) beim Bundesamt für Strahlenschutz melden.
  • Strahlenschutz-ID: Er muss für jeden Mitarbeiter eine offizielle Strahlenschutz-Registernummer (SSR-ID) beantragen und führen. 

Dosisbegrenzung und Dienstplangestaltung 

  • Grenzwerte einhalten: Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 20 mSv pro Jahr (maximal 400 mSv im gesamten Berufsleben). In der Realität erreichen Vollzeit-Crews in Deutschland ca. 2 bis 4 mSv pro Jahr 
  • Optimierungspflicht: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Routen- und Dienstpläne so zu gestalten, dass die Strahlenbelastung der Mitarbeiter so gering wie möglich gehalten wird (ALARA-Prinzip). Crews, die viel auf hochbelasteten Polarrouten fliegen, müssen gezielt durchmischt werden. 

Besonderer Schutz bei Schwangerschaft 

  • Sofortige Meldepflicht: Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft bekannt gibt, greift ein strenger Grenzwert: Das ungeborene Kind darf vom Zeitpunkt der Meldung bis zur Geburt maximal 1 mSv ausgesetzt sein. 
  • Beschäftigungsverbot in der Luft: Um diesen Wert garantiert einzuhalten, nehmen Fluggesellschaften Schwangere in der Praxis sofort aus dem aktiven Flugdienst und setzen sie ggf. am Boden ein. 

Medizinische Vorsorge und Unterweisung 

  • Pflichtuntersuchung ab 6 mSv: Zeichnet sich ab, dass ein Crewmitglied im Jahr mehr als 6 mSv erreichen könnte, darf der Arbeitgeber diese Person nur fliegen lassen, wenn ein ermächtigter Arzt die gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigt. 
  • Regelmäßige Aufklärung: Der Arbeitgeber muss das Personal vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich über die Risiken der kosmischen Strahlung und das richtige Verhalten unterweisen.