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Vereinigung Cockpit begrüßt Gerichtsurteil gegen Germania

Die Vereinigung Cockpit (VC) begrüßt das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 29 Ga 5197/10), das die Fluggesellschaft Germania verpflichtet den zuvor gekündigten Piloten, der für die Wahl einer Tarifkommission kandidierte, weiter zu beschäftigen. Das Urteil bekräftigt die VC in ihrer Auffassung, dass es sich hierbei um einen Angriff auf die Arbeitnehmerrechte in Deutschland gehandelt hat und geht davon aus, dass das voraussichtlich in der nächsten Woche schriftlich vorliegende Urteil besagen wird, dass die Kündigung einen Eingriff in verfassungsmäßige Grundrechte darstellt. Für alle weiteren anhängigen Verfahren geht die VC von einem ähnlichen Ausgang aus.

Die VC ist weiterhin entschlossen sich für die Rehabilitierung der sechs bei der Fluggesellschaft Germania fristlos entlassenen Piloten einzusetzen. Eine Tarifpartnerschaft zwischen VC und Germania wird von Seiten der VC weiterhin angestrebt. Bei einer VC-internen Zusammenkunft aller Tarifkommissionen der tarifierten deutschen Airlines (Air Berlin, Augsburg Airways, Condor, Contact Air, DRF-Luftrettung, Eurowings, Germanwings, LTU, Lufthansa, Lufthansa Cargo, Lufthansa Cityline, Tuifly) diese Woche in Frankfurt, haben dies die Pilotenvertreter erneut bekräftigt und ihren Germania-Kollegen ihre Unterstützung und Solidarität zugesagt.

Ende März waren sechs Piloten bei der Fluggesellschaft Germania außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist vom Arbeitgeber gekündigt worden, nachdem sie sich zuvor für die Wahl einer Tarifkommission hatten aufstellen lassen. Die Vereinigung Cockpit hatte zum ersten Mal in der Unternehmensgeschichte eine Wahl zur Bildung einer Tarifkommission bei der Fluggesellschaft durchgeführt, bei der es bis dato keine Mitbestimmung und keine Tarifverträge gibt. Anders als in anderen Branchen findet das Betriebsverfassungsgesetz für das fliegende Personal keine Anwendung. Vergleichbare Arbeitnehmerrechte, wie etwa die Gründung eines Betriebsrats, sind erst nach Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrags zwischen Fluggesellschaft und Gewerkschaft möglich.


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